20.01.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

DPR: Tätigkeitsbericht 2016 veröffentlicht

Beitrag mit Bild

Eine risikoreiche Bilanzierung erhöht das Risiko einer DPR-Prüfung.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2016 veröffentlicht. Danach wurden 96 Prüfungen abgeschlossen. Die Fehlerquote lag bei 16 Prozent.

Im Jahr 2016 hat die DPR 96 Prüfungen (Vorjahr: 81) abgeschlossen, davon 87 Stichprobenprüfungen, sieben Anlassprüfungen und zwei Prüfungen, die auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt wurden. Insgesamt lag die Fehlerquote 2016 mit 16 % auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie in den vergangenen drei Jahren. Die normalisierte Fehlerquote, die um Mehrfachzählungen derselben Fehler und Prüfungen mit offenkundig fehlerhafter Rechnungslegung bereinigt ist, beträgt 12 % (Vorjahr: 10 %).

Positiv: Fehlerkorrektur ist die Regel

Ein positives Ergebnis zeigt ebenfalls wieder die Nachschau für das Jahr 2015: Die festgestellten Fehler wurden im nachfolgenden Abschluss fast immer korrigiert. Ferner wurden von der DPR erteilte Hinweise von den Unternehmen in den weitaus meisten Fällen im darauf folgenden Jahr umgesetzt.

Ausblick 2017

Im Fokus der Prüfungssaison 2017 werden neben den gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten als nationale Prüfungsschwerpunkte der Impairment-Test des Sachanlagevermögens und Konsolidierungsaspekte stehen.

(WPK vom 19.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©dogfella/123rf.com


30.06.2025

Säumniszuschläge trotz Insolvenz

Auch in der Insolvenz gilt: Ohne besondere Billigkeitsgründe bleibt es beim hälftigen Erlass von Säumniszuschlägen.

weiterlesen
Säumniszuschläge trotz Insolvenz

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


30.06.2025

Mindestlohn steigt: 13,88 % mehr Lohn bis 2027

Die beschlossene Mindestlohnerhöhung stellt viele Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, da sie mit spürbar steigenden Lohnkosten rechnen müssen.

weiterlesen
Mindestlohn steigt: 13,88 % mehr Lohn bis 2027

Meldung

©jirsak/123rf.com


27.06.2025

Bio-Logo: EuGH setzt Grenzen

Nur wenn eine zuständige Behörde die therapeutische Relevanz einer Bio-Herkunft bestätigt, darf ein Bio-Logo auf Arzneitees verwendet werden.

weiterlesen
Bio-Logo: EuGH setzt Grenzen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank