20.01.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

DPR: Tätigkeitsbericht 2016 veröffentlicht

Beitrag mit Bild

Eine risikoreiche Bilanzierung erhöht das Risiko einer DPR-Prüfung.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2016 veröffentlicht. Danach wurden 96 Prüfungen abgeschlossen. Die Fehlerquote lag bei 16 Prozent.

Im Jahr 2016 hat die DPR 96 Prüfungen (Vorjahr: 81) abgeschlossen, davon 87 Stichprobenprüfungen, sieben Anlassprüfungen und zwei Prüfungen, die auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt wurden. Insgesamt lag die Fehlerquote 2016 mit 16 % auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie in den vergangenen drei Jahren. Die normalisierte Fehlerquote, die um Mehrfachzählungen derselben Fehler und Prüfungen mit offenkundig fehlerhafter Rechnungslegung bereinigt ist, beträgt 12 % (Vorjahr: 10 %).

Positiv: Fehlerkorrektur ist die Regel

Ein positives Ergebnis zeigt ebenfalls wieder die Nachschau für das Jahr 2015: Die festgestellten Fehler wurden im nachfolgenden Abschluss fast immer korrigiert. Ferner wurden von der DPR erteilte Hinweise von den Unternehmen in den weitaus meisten Fällen im darauf folgenden Jahr umgesetzt.

Ausblick 2017

Im Fokus der Prüfungssaison 2017 werden neben den gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten als nationale Prüfungsschwerpunkte der Impairment-Test des Sachanlagevermögens und Konsolidierungsaspekte stehen.

(WPK vom 19.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Cindy Slominska


16.03.2026

Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II

Die steuerliche Einordnung von Kapitalbeteiligungen in das Sonderbetriebsvermögen (SBV) einer Personengesellschaft ist ein klassisches und gleichermaßen komplexes Feld der steuerlichen Beratungspraxis.

weiterlesen
Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II

Meldung

©momius/fotolia.com


16.03.2026

Zur Bestimmung des Rechnungsausstellers

Unternehmen müssen u.U. auch für steuerliche Folgen von Abrechnungen einstehen, die durch Dritte in ihrem Namen vorgenommen werden.

weiterlesen
Zur Bestimmung des Rechnungsausstellers

Meldung

© Torbz/fotolia.com


16.03.2026

Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die unentgeltliche Hilfe in Steuersachen erleichtern und Tax Law Clinics ermöglichen.

weiterlesen
Änderung des Steuerberatungsgesetzes
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)