20.01.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

DPR: Tätigkeitsbericht 2016 veröffentlicht

Beitrag mit Bild

Eine risikoreiche Bilanzierung erhöht das Risiko einer DPR-Prüfung.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2016 veröffentlicht. Danach wurden 96 Prüfungen abgeschlossen. Die Fehlerquote lag bei 16 Prozent.

Im Jahr 2016 hat die DPR 96 Prüfungen (Vorjahr: 81) abgeschlossen, davon 87 Stichprobenprüfungen, sieben Anlassprüfungen und zwei Prüfungen, die auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt wurden. Insgesamt lag die Fehlerquote 2016 mit 16 % auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie in den vergangenen drei Jahren. Die normalisierte Fehlerquote, die um Mehrfachzählungen derselben Fehler und Prüfungen mit offenkundig fehlerhafter Rechnungslegung bereinigt ist, beträgt 12 % (Vorjahr: 10 %).

Positiv: Fehlerkorrektur ist die Regel

Ein positives Ergebnis zeigt ebenfalls wieder die Nachschau für das Jahr 2015: Die festgestellten Fehler wurden im nachfolgenden Abschluss fast immer korrigiert. Ferner wurden von der DPR erteilte Hinweise von den Unternehmen in den weitaus meisten Fällen im darauf folgenden Jahr umgesetzt.

Ausblick 2017

Im Fokus der Prüfungssaison 2017 werden neben den gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten als nationale Prüfungsschwerpunkte der Impairment-Test des Sachanlagevermögens und Konsolidierungsaspekte stehen.

(WPK vom 19.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)