17.11.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

DPR-Prüfungsschwerpunkte 2021

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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) e.V. hat ihre Schwerpunkte für die Prüfungen der Abschlüsse 2020 im kommenden Jahr 2021 veröffentlicht.

Die Schwerpunkte sind im Einzelnen:

1. IAS 1 Darstellung des Abschlusses

  • Annahmen bezüglich der Unternehmensfortführung
  • Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten
  • Darstellung von COVID-19-Sachverhalten im Abschluss

2. IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten

3. IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben

4. IFRS 16 Leasingverhältnisse*

5. IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, insbesondere

  • Abgrenzung/Identifizierung der nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24.9)
  • Angaben zum obersten beherrschenden Unternehmen (Ultimate Controlling Party, IAS 24.13)
  • Angaben zur Art der Beziehung, zur Höhe und zu den Bedingungen von Geschäftsvorfällen sowie zu ausstehenden Salden (IAS 24.18)
  • Kategorisierung der Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24.19)
  • Konsistenz der Angaben zum Abhängigkeitsbericht sowie korrekte Wiedergabe der Schlusserklärung (§ 312 Abs. 3 AktG)

6. § 315 HGB Konzernlagebericht – Risikoberichterstattung unter Beachtung der Auswirkungen von COVID-19

    • Vollständigkeit und Angemessenheit der Berichterstattung über wesentliche Risiken (§ 315 Abs. 1 S. 4 HGB), insbesondere über:
      • Einzelrisiken und bestandsgefährdende Risiken (§ 315 Abs. 1 S. 4 HGB)
      • Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 315 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 HGB):
        Ausmaß von Ausfall- und Liquiditätsrisiken, Darstellung und Erläuterung wesentlicher finanzieller Risiken im Zusammenhang mit Financial Covenants (IFRS 7.18 f. und IFRS 7.31 ff.)
    • Einklang zwischen Risiko- und Prognoseberichterstattung

Die ersten drei Punkte sind mit den Prüfungsschwerpunkten der ESMA identisch.

(DPR vom 09.11.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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