Die deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihre Prüfungsschwerpunkte für Prüfungen, die sie im kommenden Jahr vornehmen wird, veröffentlicht.
Die DPR hat am 15.11.2018 ihre Prüfungsschwerpunkte 2019 wie folgt bekannt gegeben:
- Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
- Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente
- Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse
- Konzernlagebericht: Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Ertragslage entsprechend dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit (§ 315 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HGB)
- Segmentberichterstattung unter Berücksichtigung der unternehmensinternen Berichterstattung und folgender Einzelaspekte:
- Bestimmung der operativen Segmente (IFRS 8.5) und Zusammenfassung zu berichtspflichtigen Segmenten (IFRS 8.11‑19) nebst erläuternden Angaben (IFRS 8.22)
- Darstellung des Segmentergebnisses, insbesondere bei Verwendung alternativer Leistungskennziffern (IFRS 8.23, IFRS 8.25‑27)
- Differenzierung zwischen Informationen in der Kategorie „alle sonstigen Segmente“ und sonstigen Abstimmungsposten in der Überleitungsrechnung (IFRS 8.16, IFRS 8.28)
- Informationen über geografische Gebiete differenziert nach Herkunftsland und Drittländern (IFRS 8.33) sowie über Kundenabhängigkeiten (IFRS 8.34)
(DPR FREP, PM vom 15.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)