Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihre Prüfungsschwerpunkte 2017 bekanntgegeben. Schwerpunkte liegen unter anderem bei der Unterscheidung zwischen Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Verbindlichkeiten.
Die Prüfstelle leitet eine Prüfung ein, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen, auf Verlangen der BaFin oder ohne besonderen Anlass im Wege einer Stichprobe. Die DPR beabsichtigt, bei der Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 folgende Schwerpunkte zu setzen:
1. Präsentation der finanziellen Messgrößen (financial performance)
2. Finanzinstrumente: Unterscheidung zwischen Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Verbindlichkeiten
3. Anhangangaben zu den Auswirkungen neuer Standards auf den IFRS-Konzernabschluss
4. Anteile an anderen Unternehmen
- Beurteilung der Ermessensentscheidungen bei „atypischen“ Fällen (IFRS 10, IFRS 11, IAS 28) sowie Vollständigkeit der jeweils zugehörigen Anhangangaben gemäß IFRS 12 und IAS 24
- Nichtkonsolidierung bei vorliegender Stimmrechtsmehrheit
- Konsolidierung trotz fehlender Stimmrechtsmehrheit
- Keine Anwendung der Equity-Methode trotz Vorliegens eines oder mehrerer Indikatoren des IAS 28.6
- Anwendung der Equity-Methode bei unter 20% Stimmrechtsbesitz
- Änderung der Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens
- Festlegung des Erst- bzw. Entkonsolidierungszeitpunkts (IFRS 10.20)
- Neubewertung von bei Erlangung der Beherrschung bereits vorliegenden bzw. bei Verlust der Beherrschung zurückbehaltenen Anteilen an Unternehmen (IFRS 3.42, IFRS 10.25 (b))
- Beurteilung der quantitativen und qualitativen Wesentlichkeit bei nicht konsolidierten Tochterunternehmen und Darstellung bei erstmaliger Einbeziehung
5. Werthaltigkeitstest von Sachanlagevermögen
- Durchführung eines Werthaltigkeitstests bei Identifikation von Indikatoren für eine Wertminderung des Sachanlagevermögens (IAS 36.12-36.14) und Bestimmung der Testebene (IAS 36.66)
- Plausibilität der wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des erzielbaren Betrags bei Durchführung des Tests auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) (IAS 36.33 ff.)
- Einbeziehung von Schulden bei der Ermittlung des Nutzungswerts und des Buchwerts der ZGE (IAS 36.76 (b) und 36.78, IFRS IC Agenda-Entscheidung Mai 2016)
- Bei nicht vollständiger Erfassung der rechnerischen Wertminderung einer wesentlichen ZGE (IAS 36.105):
- Nachweis der Wertuntergrenze „beizulegender Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung“ einzelner wesentlicher Vermögenswerte der ZGE
- Prüfung des Erfordernisses zusätzlicher Anhangangaben zum Vorgehen bei der Ermittlung der Bewertungsgrundlagen (IAS 1.117 ff.) sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen und anderen Quellen von Schätzungsunsicherheiten bei der Ermessensausübung (IAS 1.125 ff.)
(WPK vom 07.11.2016 / Viola C. Didier)