Ein duftender Paukenschlag: Das Bundeskartellamt hat die Fusion zwischen Douglas und Parfümerie Akzente freigegeben. Durch den Erwerb von Akzente wächst der Marktanteil von Douglas im Online-Bereich beachtlich.
Douglas ist Teil der CVC-Gruppe und betreibt 456 Parfümerie-Filialen in Deutschland sowie den gleichnamigen Online-Shop. Parfümerie Akzente betreibt 27 stationäre Filialgeschäfte sowie den Online-Shop parfumdreams. Während Douglas das führende Parfümerieunternehmen in Deutschland ist, verfügt Akzente insbesondere im Onlinehandel über eine bedeutende Marktposition.
Douglas stärkt seine Online-Marktmacht erheblich
Das Bundeskartellamt konnte offenlassen, inwieweit stationärer Handel und Onlinehandel mit Parfümerieprodukten inzwischen einen einheitlichen Markt im wettbewerbsrechtlichen Sinne darstellen, da das Fusionsvorhaben auch bei getrennter Betrachtung im Ergebnis freizugeben war. Im Onlinehandel mit Parfümerieprodukten des Prestige-Segments liegen die Marktanteile der Beteiligten bundesweit nach der Fusion zusammen bei unter 35 %, während der Wettbewerber Amazon mit seiner eigenen Retail-Sparte auf bis zu 15 % kommt. Weitere wichtige Wettbewerber sind Flaconi und Notino. Über den Amazon Marketplace, auf dem eine Vielzahl an Dritthändlern handeln, werden weitere bis zu 30 % abgesetzt. Die Fusion führt vor diesem Hintergrund nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs.
Nennenswerte Offline-Konkurrenz
Im stationären Handel mit Parfümerieprodukten des Prestige-Segments liegen die Umsatzanteile von Douglas und Parfümerie Akzente bundesweit zusammen bei ca. 25-30 %. Im stationären Handel geht das Bundeskartellamt allerdings von lokalen Markträumen aus. Die 27 stationären Filialen von Akzente liegen überwiegend in Süddeutschland. In diesen Markträumen kommt es durch die Fusion ebenfalls nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs, da es hier auch nach der Fusion noch genügend Wettbewerber-Filialen gibt, u.a. Kaufhof, Karstadt, Drogeriemarkt Müller und diverse lokale Parfümerien. Wettbewerbsdruck geht zudem von den Drogeriemarkt-Ketten dm und Rossmann aus. Teilweise liegen Märkte mit einem jährlichen Umsatzvolumen von unter 15 Mio. Euro vor, auf die eine Untersagung von Gesetzes wegen nicht gestützt werden kann.
(Bundeskartellamt, PM vom 25.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)