27.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Douglas darf Parfümerie Akzente übernehmen

Beitrag mit Bild

©pixs:sell/fotolia.com

Ein duftender Paukenschlag: Das Bundeskartellamt hat die Fusion zwischen Douglas und Parfümerie Akzente freigegeben. Durch den Erwerb von Akzente wächst der Marktanteil von Douglas im Online-Bereich beachtlich.

Douglas ist Teil der CVC-Gruppe und betreibt 456 Parfümerie-Filialen in Deutschland sowie den gleichnamigen Online-Shop. Parfümerie Akzente betreibt 27 stationäre Filialgeschäfte sowie den Online-Shop parfumdreams. Während Douglas das führende Parfümerieunternehmen in Deutschland ist, verfügt Akzente insbesondere im Onlinehandel über eine bedeutende Marktposition.

Douglas stärkt seine Online-Marktmacht erheblich

Das Bundeskartellamt konnte offenlassen, inwieweit stationärer Handel und Onlinehandel mit Parfümerieprodukten inzwischen einen einheitlichen Markt im wettbewerbsrechtlichen Sinne darstellen, da das Fusionsvorhaben auch bei getrennter Betrachtung im Ergebnis freizugeben war. Im Onlinehandel mit Parfümerieprodukten des Prestige-Segments liegen die Marktanteile der Beteiligten bundesweit nach der Fusion zusammen bei unter 35 %, während der Wettbewerber Amazon mit seiner eigenen Retail-Sparte auf bis zu 15 % kommt. Weitere wichtige Wettbewerber sind Flaconi und Notino. Über den Amazon Marketplace, auf dem eine Vielzahl an Dritthändlern handeln, werden weitere bis zu 30 % abgesetzt. Die Fusion führt vor diesem Hintergrund nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs.

Nennenswerte Offline-Konkurrenz

Im stationären Handel mit Parfümerieprodukten des Prestige-Segments liegen die Umsatzanteile von Douglas und Parfümerie Akzente bundesweit zusammen bei ca. 25-30 %. Im stationären Handel geht das Bundeskartellamt allerdings von lokalen Markträumen aus. Die 27 stationären Filialen von Akzente liegen überwiegend in Süddeutschland. In diesen Markträumen kommt es durch die Fusion ebenfalls nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs, da es hier auch nach der Fusion noch genügend Wettbewerber-Filialen gibt, u.a. Kaufhof, Karstadt, Drogeriemarkt Müller und diverse lokale Parfümerien. Wettbewerbsdruck geht zudem von den Drogeriemarkt-Ketten dm und Rossmann aus. Teilweise liegen Märkte mit einem jährlichen Umsatzvolumen von unter 15 Mio. Euro vor, auf die eine Untersagung von Gesetzes wegen nicht gestützt werden kann.

(Bundeskartellamt, PM vom 25.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.12.2025

Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Vereinbaren ein beherrschender Gesellschafter und seine Gesellschaft vor Fälligkeit der Darlehenszinsen eine Prolongation, liegt darin kein steuerlich relevanter Zufluss.

weiterlesen
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Meldung

©rcx/fotolia.com


04.12.2025

Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entlastet die Bundesregierung die Steuerzahler, trifft aber auf Widerstand der Länder, die finanzielle Ausgleiche fordern.

weiterlesen
Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank