27.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Douglas darf Parfümerie Akzente übernehmen

Beitrag mit Bild

©pixs:sell/fotolia.com

Ein duftender Paukenschlag: Das Bundeskartellamt hat die Fusion zwischen Douglas und Parfümerie Akzente freigegeben. Durch den Erwerb von Akzente wächst der Marktanteil von Douglas im Online-Bereich beachtlich.

Douglas ist Teil der CVC-Gruppe und betreibt 456 Parfümerie-Filialen in Deutschland sowie den gleichnamigen Online-Shop. Parfümerie Akzente betreibt 27 stationäre Filialgeschäfte sowie den Online-Shop parfumdreams. Während Douglas das führende Parfümerieunternehmen in Deutschland ist, verfügt Akzente insbesondere im Onlinehandel über eine bedeutende Marktposition.

Douglas stärkt seine Online-Marktmacht erheblich

Das Bundeskartellamt konnte offenlassen, inwieweit stationärer Handel und Onlinehandel mit Parfümerieprodukten inzwischen einen einheitlichen Markt im wettbewerbsrechtlichen Sinne darstellen, da das Fusionsvorhaben auch bei getrennter Betrachtung im Ergebnis freizugeben war. Im Onlinehandel mit Parfümerieprodukten des Prestige-Segments liegen die Marktanteile der Beteiligten bundesweit nach der Fusion zusammen bei unter 35 %, während der Wettbewerber Amazon mit seiner eigenen Retail-Sparte auf bis zu 15 % kommt. Weitere wichtige Wettbewerber sind Flaconi und Notino. Über den Amazon Marketplace, auf dem eine Vielzahl an Dritthändlern handeln, werden weitere bis zu 30 % abgesetzt. Die Fusion führt vor diesem Hintergrund nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs.

Nennenswerte Offline-Konkurrenz

Im stationären Handel mit Parfümerieprodukten des Prestige-Segments liegen die Umsatzanteile von Douglas und Parfümerie Akzente bundesweit zusammen bei ca. 25-30 %. Im stationären Handel geht das Bundeskartellamt allerdings von lokalen Markträumen aus. Die 27 stationären Filialen von Akzente liegen überwiegend in Süddeutschland. In diesen Markträumen kommt es durch die Fusion ebenfalls nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs, da es hier auch nach der Fusion noch genügend Wettbewerber-Filialen gibt, u.a. Kaufhof, Karstadt, Drogeriemarkt Müller und diverse lokale Parfümerien. Wettbewerbsdruck geht zudem von den Drogeriemarkt-Ketten dm und Rossmann aus. Teilweise liegen Märkte mit einem jährlichen Umsatzvolumen von unter 15 Mio. Euro vor, auf die eine Untersagung von Gesetzes wegen nicht gestützt werden kann.

(Bundeskartellamt, PM vom 25.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Meldung

©momius/fotolia.com


18.05.2026

Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung vor allem sportlich interessierte Beschäftigte anspricht.

weiterlesen
Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht