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25.01.2016

Meldung, Steuerrecht

Doppelte Steuerbelastung durch Gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage?

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

EU-Konsultation zur Gemeinsamen Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage: Der DStV fordert genaue Abwägung und klare Regelungen.

Mit dem Vorhaben einer Gemeinsamen (Konsolidierten) Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GK(K)B) soll die Erosion der Besteuerungsbasis in Europa durch Ausnutzen unterschiedlicher nationaler Steuergesetze und Gewinnverlagerungen verhindert werden.

Nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) kann die GK(K)B einen Beitrag zur Bekämpfung der Erosion der Besteuerungsbasis und bei dem Vorgehen gegen Gewinnverlagerungen leisten. Sie greift jedoch in die komplexen Systeme der Staatsfinanzen und der wirtschaftlichen Anreizsysteme ein, weshalb die erforderliche Einstimmigkeit aller Mitgliedsstaaten möglicherweise schwer zu erreichen sein wird.

Positive Effekte für EU-Staaten und Unternehmen sind möglich

Für Unternehmen, welche in mehreren Mitgliedsstaaten Betriebsstätten oder Tochterunternehmen betreiben, könnten sich durch das Vorhaben positive Effekte ergeben. Die Transferpreisdokumentation könnte wesentlich zurückgenommen werden und die Planung und die Berechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlage könnten sich vereinfachen. Der DStV warnt jedoch davor, die Unternehmen durch die GK(K)B zusätzlich zu belasten. So gebe es in vielen Staaten regionale Steuern, wie die Gewerbesteuer in Deutschland, für die möglicherweise eine andere Bemessungsgrundlage gilt. Die Einführung der GK(K)B würde in diesen Fällen zu einer Verdopplung der Steuerberechnungen führen.

(DStV vom 18.01.2016/ Viola C. Didier)


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