• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Doppelte Haushaltsführung innerhalb einer Stadt?

26.08.2016

Meldung, Steuerrecht

Doppelte Haushaltsführung innerhalb einer Stadt?

Beitrag mit Bild

Ein Arbeitnehmer wohnt am Beschäftigungsort, wenn er von seiner Wohnung aus ungeachtet von Gemeinde- und Landesgrenzen seine Arbeitsstätte in zumutbarer Weise täglich aufsuchen kann.

Städte wachsen, der Verkehr nimmt zu. Die Fahrt zum Arbeitsplatz wird zur Belastung. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat sich daher mit der Frage beschäftigt, ob die Kosten einer doppelten Haushaltsführung innerhalb einer Großstadt steuerlich anerkannt werden können.

Die Voraussetzung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass der Ort des eigenen Hausstands und des Beschäftigungsorts im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG auseinanderfallen. Im Streitfall lagen der Ort des eigenen Hausstands und des Beschäftigungsorts nicht auseinander, sondern befanden sich innerhalb der gleichen Großstadt.

Definition Hausstand

Als Beschäftigungsort ist nicht die jeweilige politische Gemeinde zu verstehen, sondern der Bereich, der zu der konkreten Anschrift der Arbeitsstätte noch als Einzugsgebiet anzusehen ist, erklärt dazu das Finanzgericht Baden-Württemberg im Urteil vom 16.06.2016 (Az. 1 K 3229/14). „Hausstand“ ist dabei der Ort, an dem der Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt hat. Ein Arbeitnehmer wohnt deshalb bereits dann am Beschäftigungsort, wenn er von seiner Wohnung aus ungeachtet von Gemeinde- und Landesgrenzen seine Arbeitsstätte in zumutbarer Weise täglich aufsuchen kann.

Fahrzeiten von einer Stunde zumutbar

In einer Großstadt sind Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von etwa einer Stunde üblich und ohne weiteres zumutbar, insbesondere dann, wenn es ein ausgebautes Straßennetz sowie gut erreichbare öffentliche Nahverkehrsverbindungen gibt, was im entschiedenen Fall vorlag. Das Gericht ließ allerdings die Revision zum BFH zu. Der BFH hat nun die Frage zu klären inwieweit Wohnungen als noch zum Beschäftigungsort gehörend anzusehen sind (BFH-Az. VI R 2/16).

(StBV Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 22.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


10.09.2026

Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Die EU-Kommission schlägt ein einheitliches, digitaleres und flexibleres Vergaberecht vor, das Bürokratie abbauen und Wettbewerb fördern soll.

weiterlesen
Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Meldung

tashka2000/123rf.com


10.09.2026

BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale durfte bei Arbeitnehmern abhängig vom persönlichen Steuersatz besteuert werden.

weiterlesen
BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht