• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • D&O-Versicherung: Abwehrdeckung für Wirecard-Chefbuchhalter

11.09.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

D&O-Versicherung: Abwehrdeckung für Wirecard-Chefbuchhalter

Das OLG Frankfurt am Main hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren eine Leistungsverfügung erlassen, welche es der D&O-Versicherung gebietet, vorläufige Abwehrkosten in Form von Verteidigungskosten im Rahmen des bei der Staatsanwaltschaft München gegen den Antragsteller geführten Ermittlungsverfahrens zu gewähren.

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Antragsteller war als Director Accounting bei der Wirecard AG für den Bereich Finanzen tätig. Zugleich war er einer der Geschäftsführer der Wirecard Technologies GmbH, die als eine der Tochtergesellschaften der Wirecard AG im sogenannten TPA-Geschäft (Third-Party-Acquirer) in Asien tätig war. Mit Beschluss vom 04.08.2021 (7 W 13/21) hat das OLG Frankfurt am Main die vorläufige Abwehrdeckung aus der D&O-Versicherung zugesprochen.

Umfang der Einstandspflicht der D&O-Versicherung

Bereits am 07.07.2021 (7 U 19/21) hatte das OLG Frankfurt am Main dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung zugesprochen. Der damalige Beschluss bezog sich ausschließlich auf die Abwehrkosten im Zusammenhang mit einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme. Der nunmehrige Beschluss bestätigt die Einstandspflicht für die vorläufige Übernahme von Abwehrkosten im Zusammenhang mit strafrechtlicher Verfolgung.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Antragsgegnerin steht der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.


OLG Frankfurt vom 06.08.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Meldung

©moovstock/123rf.com


05.12.2025

Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Das OLG Frankfurt/M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Steuerboard

Katrin Dorn


05.12.2025

Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

weiterlesen
Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank