24.01.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Diskussion um Sozialkassen-Sicherung

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Das BAG hatte die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Baugewerbe im September 2016 gekippt – mit möglicherweise weitreichenden Folgen in der Branche.

Der Gesetzentwurf zur Zukunft der Sozialkassen im Baugewerbe wurde bei der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales von der Mehrheit der Sachverständigen gelobt. Mit dem Gesetzentwurf reagieren die Fraktionen auf ein BAG-Urteil, in dem die Wirksamkeit von Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für ungültig erklärt worden war.

Die vom BAG erkannte Unwirksamkeit könnte den weiteren Bestand der Sozialkassen gefährden und damit Nachteile sowohl für Betriebe als auch Beschäftigte mit sich bringen. Denn die Kassen müssen nun damit rechnen, mit hohen Beitragsrückzahlungen konfrontiert zu werden, schreiben die Koalitionsfraktionen. Um dies abzuwenden, sollen die bislang stets nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die dem Sozialkassenverfahren zugrunde liegen, beginnend mit dem 1. Januar 2006 „kraft Gesetzes mittels statischer Verweisung für alle Arbeitgeber verbindlich angeordnet werden“.

Gesetz als eigenständige Rechtsgrundlage

Das Gesetz schaffe damit eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Sozialkassenverfahren im Baugewerbe. Die Kassen könnten ausstehende Beiträge wieder einziehen, die Risiken aufgrund ausstehender Rückforderungsansprüche könnten abgewendet werden, heißt es im Entwurf. Das Gesetz soll einen Rechtsgrund für das Behaltendürfen der eingezogenen Beiträge im Sinn der §§ 812 ff. BGB schaffen.

Gelebte Praxis der Allgemeinverbindlicherklärung ist gefährdet

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) sprach sich in seiner Stellungnahme für eine rasche Verabschiedung des Entwurfes aus, um „schwerwiegende Nachteile für die Bauwirtschaft und die Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche zu vermeiden“. Ulrich Preis, Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, bezeichnete den Entwurf in seiner Stellungnahme als „verfassungsrechtlich geboten, weil eine seit Jahrzehnten gelebte Praxis der Allgemeinverbindlicherklärung durch eine nicht vorhersehbare Rechtsprechung des BAG die soziale Institution der Gemeinsamen Einrichtungen der Sozialpartner des Baugewerbes gefährdet“.

Rechtsunsicherheit muss schnellstmöglich beseitigt werden

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte den Gesetzentwurf und betonte die bedeutende Rolle der Sozialkassen. Der Entwurf gewährleiste „die umfassende Sicherung der individuellen Ansprüche von Millionen Bauleuten, die ansonsten massiv gefährdet wären.“ Die derzeitige Rechtsunsicherheit müsse schnellstmöglich beseitigt werden, so der DGB. Deutlich kritisiert wurde der Plan der Koalitionsfraktionen dagegen vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke. Der Gesetzentwurf sei überflüssig und diene den Tarifvertragsparteien des Baus dazu, sich auch künftig den Zugriff auf anderweitig tarifgebundene Mitgliedsunternehmen der handwerklichen Ausbaugewerke zu sichern, so der Verband.

(Dt. Bundestag, hib vom 23.01.2017/ Viola C. Didier)


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