• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Digitalisierung klappt nur mit der richtigen Führungskraft

22.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Digitalisierung klappt nur mit der richtigen Führungskraft

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Digitale Technologien entwickeln sich rasant weiter – um einiges schneller als der Mensch sich anpassen kann – und verlangen den Fachkräften in ihrem Arbeitsalltag einiges ab. Vor diesem Hintergrund wird der Führungsstil wichtiger denn je. Aber wie sieht richtige Führung im Zuge der Digitalisierung aus?

Deutschlands Fachkräfte haben klare Vorstellungen davon, wie sie geführt werden möchten. 94 % bevorzugen eine Führungskraft, die als Vorbild dient, eine Vision vermittelt und ihre Mitarbeiter motiviert – auch transformationaler Führungsstil genannt. Ebenso erwünscht sind Vorgesetzte, die konkrete Ziele formulieren und konstruktive Rückmeldungen geben (strategische Führung, 88 %) sowie wertorientiert handeln und Selbstständigkeit fördern (ethische Führung, 84 %). Das haben die Online-Jobplattform StepStone und das Kienbaum Institut in einer Studie unter 13.500 Fach- und Führungskräften herausgefunden.

Die meisten Chefs „kommandieren“

Die Studie zeigt: Treffen transformationale und strategische Führung auf digitale Führungskompetenz, steigen Innovationsleistung und Work Engagement der Mitarbeiter. Allerdings stellt die Mehrheit aller Fachkräfte ihrem Chef ein eher schlechtes Zeugnis aus. Nur 29 % sehen in ihrem Vorgesetzten eine strategische Führungskraft. Noch weniger (21 %) geben an, transformational geführt zu werden. Der Aussage, ihr Chef führe ethisch, stimmt nicht mal jede zehnte Fachkraft zu. Stattdessen gibt mehr als die Hälfte aller Befragten an, von einem direktiven Vorgesetzten geführt zu werden – also von einem Chef, der von seinen Mitarbeitern erwartet, dass sie seinen Anweisungen strikt Folge leisten.

Digitalisierung verlangt neue Organisationsstrukturen

„Die Digitalisierung und die sich wandelnden Märkte zwingen Unternehmen dazu, ihre Organisationsstrukturen neu zu denken. Hierbei sind es vor allem Führungskräfte, die sich neu aufstellen müssen. Der alte Führungstyp, der Aufgaben strikt anordnet und Mitarbeiter streng überwacht, kommt immer seltener vor“, erklärt Dr. Sebastian Dettmers, Geschäftsführer bei StepStone.

Selbst- und Fremdwahrnehmung stimmen nicht überein

Die Untersuchung zeigt zudem, dass Führungskräfte sich deutlich positiver sehen als sie von ihren Mitarbeitern tatsächlich bewertet werden: Der Großteil aller befragten Vorgesetzten sieht sich als strategische, ethische und transformationale Führungskraft. Direktiv zu sein, behaupten dagegen nur wenige befragte Chefs. „Es gibt nicht den einen Führungsstil mit Erfolgsgarantie – differenzierte Führungsmodelle, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter und Besonderheiten der Organisation gleichermaßen eingehen, sind der Schlüssel“, rät Walter Jochmann, Geschäftsführer von Kienbaum.

(StepStone, PM vom 17.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


30.06.2026

Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Beim Mittagessen im Homeoffice zählt für den Versicherungsschutz vor allem der betriebliche Zusammenhang, entschied das Hessische LSG.

weiterlesen
Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Meldung

©faithie/123rf.com


30.06.2026

ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Die neuen FAQs zur ISSA 5000 sind eine wichtige Orientierungshilfe für alle, die sich mit Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung befassen.

weiterlesen
ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht