• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Digitalisierung: Keine Gefahr für den Arbeitsmarkt

10.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Digitalisierung: Keine Gefahr für den Arbeitsmarkt

Beitrag mit Bild

Die aktuellen Daten zeigen: Die Digitalisierung schadet dem Arbeitsmarkt bislang nicht.

Weil die Arbeitswelt immer digitaler und vernetzter wird, befürchten Politik und Gewerkschaften mehr prekäre Arbeitsverhältnisse und befristete Stellen. Doch auf die Jobsicherheit hat die Digitalisierung kaum Einfluss, zeigt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in einer Studie.

Mehr Automatisierung, weniger Sicherheit, immer erreichbar und dauernd gestresst: Die Digitalisierung ist für viele Menschen ein Schreckgespenst des Arbeitsmarkts. Die Politik möchte daher regulierend eingreifen. Doch das ist nicht nötig, wie eine aktuelle IW-Studie zeigt: Trotz des digitalen Wandels ist die Struktur des Arbeitsmarkts konstant. So hat sich beispielsweise der Anteil der befristet Beschäftigten seit 1998 kaum verändert und liegt stabil bei rund 9 Prozent aller Beschäftigten. Zudem wird nach wie vor gut jeder zweite Berufstätige direkt unbefristet eingestellt – eine Quote, die seit Jahren unverändert ist. Auch der Anteil der Zeitarbeiter an allen abhängig Beschäftigten bleibt nahezu gleich und liegt seit 2007 bei lediglich zwei Prozent.

Keine radikale Umwälzung in Sicht

Die Arbeitswelt ist also in den vergangenen Jahren nicht unsicherer geworden – trotz Digitalisierung. So haben auch nur weniger als 5 Prozent der Beschäftigten derzeit Angst, dass sie durch Automatisierung und den Einsatz von Industrierobotern ihren Arbeitsplatz verlieren. „Eine radikale Umwälzung ist nicht erkennbar. Der Arbeitsmarkt passt sich langsam an“, erklärt IW-Ökonom Oliver Stettes. Und dieser Wandel bietet auch Chancen. So können Berufstätige ihre Arbeit flexibler ihren eigenen Bedürfnissen anpassen. Das bestätigen auch viele Arbeitnehmer: Rund drei Viertel der Menschen, die zu den üblichen Geschäftszeiten im Home Office arbeiten, geben an, Beruf und Familie besser miteinander verbinden zu können.

(IW Köln, PM vom 07.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


17.04.2024

EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz gefährdet den Wirtschaftsstandort

Die neue ZEW-Studie zeigt, dass durch die Offenlegungspflicht für Unternehmen in der EU eine Ungleichbehandlung zu multinationalen Konzernen stattfindet.

weiterlesen
EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz gefährdet den Wirtschaftsstandort

Meldung

dmitrydemidovich/123rf.com


17.04.2024

Reformen für einen nachhaltigeren EU-Gasmarkt

Die neue Verordnung wird den derzeitigen Energiemarkt in einen Markt umwandeln, der hauptsächlich auf zwei Quellen basiert – grüner Strom und grüne Gase.

weiterlesen
Reformen für einen nachhaltigeren EU-Gasmarkt

Meldung

©RioPatuca Images/fotolia.com


16.04.2024

Zum Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, an der stufenweisen Wiedereingliederung mitzuwirken. Dem steht eine fehlende Fahrtüchtigkeit des Arbeitnehmers nicht entgegen.

weiterlesen
Zum Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank