• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Digitalisierung: Keine Gefahr für den Arbeitsmarkt

10.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Digitalisierung: Keine Gefahr für den Arbeitsmarkt

Beitrag mit Bild

Die aktuellen Daten zeigen: Die Digitalisierung schadet dem Arbeitsmarkt bislang nicht.

Weil die Arbeitswelt immer digitaler und vernetzter wird, befürchten Politik und Gewerkschaften mehr prekäre Arbeitsverhältnisse und befristete Stellen. Doch auf die Jobsicherheit hat die Digitalisierung kaum Einfluss, zeigt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in einer Studie.

Mehr Automatisierung, weniger Sicherheit, immer erreichbar und dauernd gestresst: Die Digitalisierung ist für viele Menschen ein Schreckgespenst des Arbeitsmarkts. Die Politik möchte daher regulierend eingreifen. Doch das ist nicht nötig, wie eine aktuelle IW-Studie zeigt: Trotz des digitalen Wandels ist die Struktur des Arbeitsmarkts konstant. So hat sich beispielsweise der Anteil der befristet Beschäftigten seit 1998 kaum verändert und liegt stabil bei rund 9 Prozent aller Beschäftigten. Zudem wird nach wie vor gut jeder zweite Berufstätige direkt unbefristet eingestellt – eine Quote, die seit Jahren unverändert ist. Auch der Anteil der Zeitarbeiter an allen abhängig Beschäftigten bleibt nahezu gleich und liegt seit 2007 bei lediglich zwei Prozent.

Keine radikale Umwälzung in Sicht

Die Arbeitswelt ist also in den vergangenen Jahren nicht unsicherer geworden – trotz Digitalisierung. So haben auch nur weniger als 5 Prozent der Beschäftigten derzeit Angst, dass sie durch Automatisierung und den Einsatz von Industrierobotern ihren Arbeitsplatz verlieren. „Eine radikale Umwälzung ist nicht erkennbar. Der Arbeitsmarkt passt sich langsam an“, erklärt IW-Ökonom Oliver Stettes. Und dieser Wandel bietet auch Chancen. So können Berufstätige ihre Arbeit flexibler ihren eigenen Bedürfnissen anpassen. Das bestätigen auch viele Arbeitnehmer: Rund drei Viertel der Menschen, die zu den üblichen Geschäftszeiten im Home Office arbeiten, geben an, Beruf und Familie besser miteinander verbinden zu können.

(IW Köln, PM vom 07.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©garagestock/123rf.com


22.10.2026

BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten

Wer wegen seines SCHUFA-Scores benachteiligt wird, kann unter erleichterten Voraussetzungen Auskunft über dessen Berechnung verlangen.

weiterlesen
BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


22.10.2026

Anteilsverkauf nach Umwandlung: Gewerbesteuer entfällt

Bei mittelbaren Anteilsverkäufen nach Umwandlungen kann in Altfällen die Gewerbesteuer entfallen, trotz der fünfjährigen Sperrfrist.

weiterlesen
Anteilsverkauf nach Umwandlung: Gewerbesteuer entfällt

Steuerboard

Erik Muscheites / Markus Manten


22.10.2026

Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH auf der Zielgeraden: Kritische Würdigung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache „Gena“

Mit ihren Schlussanträgen vom 15.10.2026 läutet Generalanwältin Juliane Kokott die heiße Phase des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ (Rechtssache C-430/25) ein.

weiterlesen
Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH auf der Zielgeraden: Kritische Würdigung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache „Gena“
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht