• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Digitalisierung: Keine Gefahr für den Arbeitsmarkt

10.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Digitalisierung: Keine Gefahr für den Arbeitsmarkt

Beitrag mit Bild

Die aktuellen Daten zeigen: Die Digitalisierung schadet dem Arbeitsmarkt bislang nicht.

Weil die Arbeitswelt immer digitaler und vernetzter wird, befürchten Politik und Gewerkschaften mehr prekäre Arbeitsverhältnisse und befristete Stellen. Doch auf die Jobsicherheit hat die Digitalisierung kaum Einfluss, zeigt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in einer Studie.

Mehr Automatisierung, weniger Sicherheit, immer erreichbar und dauernd gestresst: Die Digitalisierung ist für viele Menschen ein Schreckgespenst des Arbeitsmarkts. Die Politik möchte daher regulierend eingreifen. Doch das ist nicht nötig, wie eine aktuelle IW-Studie zeigt: Trotz des digitalen Wandels ist die Struktur des Arbeitsmarkts konstant. So hat sich beispielsweise der Anteil der befristet Beschäftigten seit 1998 kaum verändert und liegt stabil bei rund 9 Prozent aller Beschäftigten. Zudem wird nach wie vor gut jeder zweite Berufstätige direkt unbefristet eingestellt – eine Quote, die seit Jahren unverändert ist. Auch der Anteil der Zeitarbeiter an allen abhängig Beschäftigten bleibt nahezu gleich und liegt seit 2007 bei lediglich zwei Prozent.

Keine radikale Umwälzung in Sicht

Die Arbeitswelt ist also in den vergangenen Jahren nicht unsicherer geworden – trotz Digitalisierung. So haben auch nur weniger als 5 Prozent der Beschäftigten derzeit Angst, dass sie durch Automatisierung und den Einsatz von Industrierobotern ihren Arbeitsplatz verlieren. „Eine radikale Umwälzung ist nicht erkennbar. Der Arbeitsmarkt passt sich langsam an“, erklärt IW-Ökonom Oliver Stettes. Und dieser Wandel bietet auch Chancen. So können Berufstätige ihre Arbeit flexibler ihren eigenen Bedürfnissen anpassen. Das bestätigen auch viele Arbeitnehmer: Rund drei Viertel der Menschen, die zu den üblichen Geschäftszeiten im Home Office arbeiten, geben an, Beruf und Familie besser miteinander verbinden zu können.

(IW Köln, PM vom 07.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


11.03.2026

FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei der Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke stark auf tatsächlich am Markt erzielte Preise abstellen.

weiterlesen
FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Meldung

©designer491/fotolia.com


10.03.2026

Zum Vorsteuerabzug beim Factoring

Ohne tatsächlichen Forderungseinzug liegt nach Auffassung des FG Düsseldorf keine steuerpflichtige Factoringleistung vor.

weiterlesen
Zum Vorsteuerabzug beim Factoring

Meldung

©mpatma/fotolia.com


10.03.2026

Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung

Der Fachliche Hinweis des IDW zeigt, wie der Nahost-Krieg in der Rechnungslegung zu behandeln ist und welche Angaben bereits im Abschluss 2025 gemacht werden müssen.

weiterlesen
Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)