• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Digitalisierung: In der bAV zeigt sich Aufholbedarf

03.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Digitalisierung: In der bAV zeigt sich Aufholbedarf

Beitrag mit Bild

©putilov_denis/fotolia.com

Der zunehmende Einsatz digitaler Technik betrifft die Arbeitswelt in vielen Bereichen. Auch die Abläufe im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV), wie etwa Gutachtenprozesse oder Mitarbeiterkommunikation können von der Digitalisierung profitieren.

Eine Studie von Willis Towers Watson in Zusammenarbeit mit der Psyma Research+Consulting GmbH hat ermittelt, wie Prozessbeteiligte auf betrieblicher Seite diese Entwicklung einschätzen. Die Studie zeigt, dass in der bAV noch Aufholbedarf in Sachen Digitalisierung besteht. „Die Digitalisierung greift heute in allen Lebensbereichen um sich und macht auch vor den Prozessen in der bAV nicht halt. Die befragten Unternehmen sind dabei selbst unterschiedlich weit in dieser Entwicklung aufgestellt“, so Marion Krämer-Bongartz, Managing Director bei Psyma.

Mix aus alter und neuer Technologie

Die Kommunikation mit dem versicherungsmathematischen Gutachter ist derzeit noch geprägt durch einen Mix aus verschiedenen Kanälen: der Erstkontakt läuft häufig noch telefonisch ab (ca. 65%), Abwicklungsschritte und Abstimmungen werden meist per E-Mail erledigt (je ca. 70%), Rechnungen werden meist klassisch per Post in Empfang genommen (ca. 75%). Hier wird das Potenzial von Online-Portalen bislang bei weitem noch nicht ausgeschöpft, was auch für die Kommunikation mit den Mitarbeitern gilt.

Künftig umfassendere Nutzung der digitalen Möglichkeiten erwartet

Rund die Hälfte der bAV-Entscheider in deutschen Unternehmen rechnet damit, dass die Digitalisierung in Kürze in ihr Themengebiet Einzug hält, zunächst jedoch für Teilprozesse. So ist die große Mehrheit der Befragten (mehr als 90%) der Meinung, dass etwa bAV-Gutachtenprozesse online grundsätzlich gut abgebildet werden können, insbesondere standardisierte Sachverhalte. Etwa die Hälfte erwartet eine umfassendere Nutzung von über Online-Portale bereitgestellten Services in der bAV.

Bedienungsfreundlichkeit, Qualität und Schnelligkeit sprechen für online

Insgesamt sind durch die Digitalisierung von bAV-Prozessen signifikante Verbesserungen bei der Prozess- und Datensicherheit, Flexibilität und Schnelligkeit zu erwarten, betont Dr. Heinke Conrads, Director Actuarial Consulting bei Willis Towers Watson. Sie führt aus: „Für eine Portal-Lösung sprechen aus Nutzersicht insbesondere Vereinfachungen im Gutachtenprozess wie komfortable und bedienungsfreundliche Abwicklung sowie signifikante Zeitersparnisse (90% Zustimmung).“ Argumente gegen Online-Portale und dahinter geschaltete digitalisierte Abläufe in der bAV beziehen sich meist auf Unkenntnis über die konkrete Umsetzung solcher softwarebasierten Lösungen oder Fragen zur Datensicherheit. Hier sollten Anbieter für Transparenz sorgen und ihren zukünftigen Nutzern detaillierte Informationen über die Möglichkeiten und Vorteile digitalisierter Prozesse zur Verfügung stellen.

(Willis Towers Watson, PM vom 26.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)