• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Digitalisierung: In der bAV zeigt sich Aufholbedarf

03.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Digitalisierung: In der bAV zeigt sich Aufholbedarf

Beitrag mit Bild

©putilov_denis/fotolia.com

Der zunehmende Einsatz digitaler Technik betrifft die Arbeitswelt in vielen Bereichen. Auch die Abläufe im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV), wie etwa Gutachtenprozesse oder Mitarbeiterkommunikation können von der Digitalisierung profitieren.

Eine Studie von Willis Towers Watson in Zusammenarbeit mit der Psyma Research+Consulting GmbH hat ermittelt, wie Prozessbeteiligte auf betrieblicher Seite diese Entwicklung einschätzen. Die Studie zeigt, dass in der bAV noch Aufholbedarf in Sachen Digitalisierung besteht. „Die Digitalisierung greift heute in allen Lebensbereichen um sich und macht auch vor den Prozessen in der bAV nicht halt. Die befragten Unternehmen sind dabei selbst unterschiedlich weit in dieser Entwicklung aufgestellt“, so Marion Krämer-Bongartz, Managing Director bei Psyma.

Mix aus alter und neuer Technologie

Die Kommunikation mit dem versicherungsmathematischen Gutachter ist derzeit noch geprägt durch einen Mix aus verschiedenen Kanälen: der Erstkontakt läuft häufig noch telefonisch ab (ca. 65%), Abwicklungsschritte und Abstimmungen werden meist per E-Mail erledigt (je ca. 70%), Rechnungen werden meist klassisch per Post in Empfang genommen (ca. 75%). Hier wird das Potenzial von Online-Portalen bislang bei weitem noch nicht ausgeschöpft, was auch für die Kommunikation mit den Mitarbeitern gilt.

Künftig umfassendere Nutzung der digitalen Möglichkeiten erwartet

Rund die Hälfte der bAV-Entscheider in deutschen Unternehmen rechnet damit, dass die Digitalisierung in Kürze in ihr Themengebiet Einzug hält, zunächst jedoch für Teilprozesse. So ist die große Mehrheit der Befragten (mehr als 90%) der Meinung, dass etwa bAV-Gutachtenprozesse online grundsätzlich gut abgebildet werden können, insbesondere standardisierte Sachverhalte. Etwa die Hälfte erwartet eine umfassendere Nutzung von über Online-Portale bereitgestellten Services in der bAV.

Bedienungsfreundlichkeit, Qualität und Schnelligkeit sprechen für online

Insgesamt sind durch die Digitalisierung von bAV-Prozessen signifikante Verbesserungen bei der Prozess- und Datensicherheit, Flexibilität und Schnelligkeit zu erwarten, betont Dr. Heinke Conrads, Director Actuarial Consulting bei Willis Towers Watson. Sie führt aus: „Für eine Portal-Lösung sprechen aus Nutzersicht insbesondere Vereinfachungen im Gutachtenprozess wie komfortable und bedienungsfreundliche Abwicklung sowie signifikante Zeitersparnisse (90% Zustimmung).“ Argumente gegen Online-Portale und dahinter geschaltete digitalisierte Abläufe in der bAV beziehen sich meist auf Unkenntnis über die konkrete Umsetzung solcher softwarebasierten Lösungen oder Fragen zur Datensicherheit. Hier sollten Anbieter für Transparenz sorgen und ihren zukünftigen Nutzern detaillierte Informationen über die Möglichkeiten und Vorteile digitalisierter Prozesse zur Verfügung stellen.

(Willis Towers Watson, PM vom 26.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


10.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


09.02.2026

Equal Pay in der Geschäftsführung?

Rechtstatsächlich wie soziologisch ist es von Interesse, sich die hierarchischen Positionen und die Gehälter der prominenten Equal-Pay-Klägerinnen anzuschauen.

weiterlesen
Equal Pay in der Geschäftsführung?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)