Im Zuge der Digitalisierung verschieben sich die Kompetenz- und Qualifikationsanforderungen, die deutsche Produktions- und Dienstleistungsbetriebe an ihre Mitarbeiter haben: Den Beschäftigten wird deutlich mehr Bereitschaft abverlangt, sich auf die veränderten Prozesse in der Arbeitswelt 4.0 einzustellen.
In einer aktuellen Betriebsbefragung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB), Nürnberg, im Auftrag der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) unter 2032 Produktions- und Dienstleistungsbetrieben wurde untersucht, wie stark deutsche Betriebe bereits Technologien der Industrie 4.0 anwenden und wie sich dadurch die Tätigkeiten am Arbeitsplatz sowie die Kompetenz- und Qualifikationsanforderungen verändern.
Trend: Vollständig automatisierte Prozesse
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass rund die Hälfte der deutschen Betriebe bereits Technologien 4.0 nutzt. In allen befragten Betrieben können allerdings nur fünf Prozent der eingesetzten Betriebsmittel den Produktionsanlagen 4.0 beziehungsweise Büro- und Kommunikationsmitteln 4.0 zugeordnet werden. Auch wenn der Digitalisierungs- und Automatisierungsgrad der Betriebsmittel in deutschen Betrieben noch gering ausfällt, sprechen die Veränderungen für einen Trend in Richtung vollständig automatisierter Prozesse.
„Arbeitsinhalte werden durch Digitalisierung komplexer“
Die fortschreitende Automatisierung verändert dabei die Tätigkeiten am Arbeitsplatz zu Lasten von Routineaufgaben, im Produktionsbereich auch zu Lasten manueller Aufgaben. Abstrakte Tätigkeiten gewinnen dagegen unabhängig vom Automatisierungsgrad stark an Bedeutung. „Künftige Arbeitsinhalte werden im Zuge der Digitalisierung insgesamt anspruchsvoller, vielfältiger und komplexer“, erklärt Dr. Terry Gregory, Senior Researcher am ZEW und Mitautor der Studie.
Wandel in der Arbeitswelt
Die veränderten Arbeitsprozesse spiegeln sich auch in den Anforderungen an die Mitarbeiter/innen wider. So steigen etwa die Anforderungen an übergreifende Kompetenzen wie Prozessknowhow, interdisziplinäre Arbeitsweise oder überfachliche Fähigkeiten, so zum Beispiel persönliche und soziale Kompetenzen oder Problemlösungskompetenzen. Dem künftigen Arbeitnehmer wird daher eine erhöhte Flexibilität und Bereitschaft abverlangt, sich kontinuierlich an die neuen Anforderungen anzupassen. Die Veränderungen gehen mit höheren kognitiven Belastungen einher, auch wenn sich gleichzeitig tendenziell die physischen Belastungen am Arbeitsplatz verringern. Bei den Qualifikationsanforderungen zeigt sich eine differenzierte Entwicklung.
(ZEW, PM vom 18.11.2016/ Viola C. Didier)