• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Digitaler Lohnnachweis: Für 2017 letztmalig doppelte Meldung erforderlich

11.12.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Digitaler Lohnnachweis: Für 2017 letztmalig doppelte Meldung erforderlich

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Für das Jahr 2017 müssen Unternehmen ihre Daten für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV Meldeverfahren) zum letzten Mal in zwei Meldungen übermitteln: einmal mit dem bisherigen Entgeltnachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren und zusätzlich mit dem Lohnnachweis Digital.

Ab dem Beitragsjahr 2018, das heißt ab 01.01.2019, erfährt die Praxis eine Erleichterung. Sodann ist der digitale Lohnnachweis die alleinige Grundlage für den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Darauf müssen Sie achten

Um ihren Mitgliedern die vollständige Meldung der Daten für die Beitragsberechnung 2017 zu erleichtern, macht die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) aktuell auf folgende Punkte aufmerksam:

  • Die mit dem Entgeltnachweis und dem Lohnnachweis Digital gemeldeten Werte müssen identisch sein.
  • Eine nachträgliche Korrektur der Werte muss identisch sowohl für den eingereichten Entgeltnachweis als auch mit dem Lohnnachweis Digital erfolgen.
  • Eine „Fehlanzeige“ erfolgt nur mit dem Entgeltnachweis. Der Lohnnachweis Digital sieht die Meldung einer „Fehlanzeige“ nicht vor. Sofern in diesem Fall bereits eine Stammdatenabfrage für den Lohnnachweis Digital erfolgt ist, muss diese nach Information der VBG storniert werden.
  • Die den Unternehmen mitgeteilte PIN gilt dauerhaft für die Meldungen des Lohnnachweises Digital. Für 2017 gilt dieselbe PIN zusätzlich für die Meldung des Entgeltnachweises.

Für das Beitragsjahr 2017 sind letztmalig die Angaben in den Entgeltnachweisen Grundlage für die Beitragsberechnung, so die VBG. Meldeschluss zur Mitteilung der erforderlichen Daten via Entgeltnachweis 2017 ist der 12.02.2018. Bei nicht fristgerecht eingereichten oder unvollständigen Angaben werden die notwendigen Daten von der VBG geschätzt.

(DStV, PM vom 05.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Steuerboard

Hanno Dassel / Michael Feldner


13.05.2026

Trusts im deutschen Steuerrecht

Trusts gehören im anglo-amerikanischen Rechtskreis zum üblichen Repertoire der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Angesichts zunehmender globaler Mobilität gewinnt die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Trusts auch in Deutschland stetig an Bedeutung.

weiterlesen
Trusts im deutschen Steuerrecht

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


13.05.2026

WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Nachhaltigkeitsprüfungen sollen künftig berufsrechtlich weitgehend wie gesetzliche Abschlussprüfungen behandelt werden.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht