Die Mitgliedstaaten der EU haben am 15.04.2019 neue Regeln für den Online-Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen förmlich angenommen. Es ist eines der zentralen Anliegen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, für Verbraucher und Unternehmen in der gesamten EU Waren und Dienstleistungen über das Internet besser zugänglich zu machen.
Der Online-Handel nimmt zwar zu, Unternehmen und Verbraucher schöpfen aber das damit verbundene Potenzial immer noch nicht aus. Am 09.12.2015 verabschiedete die EU-Kommission deshalb einen Vorschlag über die Bereitstellung digitaler Inhalte (wie das Streamen von Musik) und einen weiteren Vorschlag über den Online-Warenhandel (der z. B. den Kauf von Kleidung im Internet regelt). Der Geltungsbereich des letztgenannten Vorschlags wurde 2017 auf den Offline-Handel ausgeweitet.
Keine Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel
Mit beiden Vorschlägen sollten die Fragmentierung auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts, die es den KMU erschwert hat, grenzüberschreitend tätig zu werden, sowie das geringe Vertrauen der Verbraucher beim Online-Einkauf in einem anderen Mitgliedstaat und damit die wichtigsten Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel in der EU beseitigt werden. Wie aus dem aktuellen, 2017 veröffentlichten Verbraucherbarometer hervorgeht, sind diese Bedenken nach wie vor nicht ausgeräumt.
Digitaler Binnenmarkt für alle
Neben der Abschaffung der Roaming-Gebühren, den neuen Datenschutzvorschriften und der Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Online-Inhalte auch auf Reisen nutzen zu können, sind die neuen Regeln über das Vertragsrecht für die Online-Wirtschaft eine weitere maßgebliche Initiative, die den digitalen Binnenmarkt für alle Realität werden lässt.
Die Texte werden nun förmlich unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.
(EU-Kommission vom 15.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)