• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Digitaler Binnenmarkt: Neue EU-Regeln für grenzüberschreitenden Handel

18.04.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Digitaler Binnenmarkt: Neue EU-Regeln für grenzüberschreitenden Handel

Beitrag mit Bild

©Sikov/fotolia.com

Die Mitgliedstaaten der EU haben am 15.04.2019 neue Regeln für den Online-Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen förmlich angenommen. Es ist eines der zentralen Anliegen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, für Verbraucher und Unternehmen in der gesamten EU Waren und Dienstleistungen über das Internet besser zugänglich zu machen.

Der Online-Handel nimmt zwar zu, Unternehmen und Verbraucher schöpfen aber das damit verbundene Potenzial immer noch nicht aus. Am 09.12.2015 verabschiedete die EU-Kommission deshalb einen Vorschlag über die Bereitstellung digitaler Inhalte (wie das Streamen von Musik) und einen weiteren Vorschlag über den Online-Warenhandel (der z. B. den Kauf von Kleidung im Internet regelt). Der Geltungsbereich des letztgenannten Vorschlags wurde 2017 auf den Offline-Handel ausgeweitet.

Keine Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel

Mit beiden Vorschlägen sollten die Fragmentierung auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts, die es den KMU erschwert hat, grenzüberschreitend tätig zu werden, sowie das geringe Vertrauen der Verbraucher beim Online-Einkauf in einem anderen Mitgliedstaat und damit die wichtigsten Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel in der EU beseitigt werden. Wie aus dem aktuellen, 2017 veröffentlichten Verbraucherbarometer hervorgeht, sind diese Bedenken nach wie vor nicht ausgeräumt.

Digitaler Binnenmarkt für alle

Neben der Abschaffung der Roaming-Gebühren, den neuen Datenschutzvorschriften und der Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Online-Inhalte auch auf Reisen nutzen zu können, sind die neuen Regeln über das Vertragsrecht für die Online-Wirtschaft eine weitere maßgebliche Initiative, die den digitalen Binnenmarkt für alle Realität werden lässt.

Die Texte werden nun förmlich unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

(EU-Kommission vom 15.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht