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07.05.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Digitale Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

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Das Europäische Parlament hat der politischen Einigung über den Richtlinienvorschlag zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht zugestimmt. Ziel der Richtlinie ist es, Verfahren einzurichten, mit denen die Gründung von Gesellschaften sowie die Eintragung von Zweigniederlassungen online erfolgen sowie Dokumente online eingereicht werden können.

In der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates sind unter anderem Regeln für die Offenlegung und Vernetzung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern der Mitgliedstaaten festgelegt. Der Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren soll die Gründung einer Gesellschaft oder die Einrichtung einer Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat einfacher, rascher und mit Blick auf Kosten und Zeit effizienter machen.

Wer ist betroffen?

Für Deutschland beziehen sich die Regelungen zur Online-Gründung nur auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Anhang IIA der Richtlinie). Nationale Regelungen zur Beteiligung von Notaren oder Rechtsanwälten an entsprechenden Verfahren bleiben unberührt, sofern die Verfahren online abgewickelt werden können.

Vereinfachung der Bürokratie

Nach dem sog. Einmalprinzip muss ein Unternehmen die gleichen Informationen nur einmal an die Behörden übermitteln. Die von den Unternehmen eingereichten Dokumente werden von den nationalen Registern in maschinenlesbarer und durchsuchbarer Form gespeichert und untereinander ausgetauscht.

Notwendig ist nun noch eine formale Zustimmung durch den Rat, damit die Richtlinien im EU- Amtsblatt bekannt gemacht werden können.

(BRAK, Nachrichten aus Brüssel vom 03.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


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