• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Digitale Währungen ohne strenge Aufsicht gefährlich

25.09.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Digitale Währungen ohne strenge Aufsicht gefährlich

Beitrag mit Bild

©Travis/fotolia.com

Die Einführung und Ausgabe von digitalen Währungen ohne strenge gesetzliche Auflagen wird von Finanzmarktexperten/-innen überwiegend kritisch gesehen. Dies zeigen die Ergebnisse des aktuellen ZEW-Finanzmarkttests Oktober 2019.

Rund 88 % der Finanzmarktexperten/-innen sind der Überzeugung, dass digitale Währungen ohne enge regulatorische Aufsicht eine Gefahr für die Finanzstabilität darstellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Sonderfrage im aktuellen ZEW-Finanzmarkttest, an dem sich 193 Finanzmarktexperten/-innen beteiligt haben.

Düsterer Ausblick für digitale Währungen

Selbst bei einer richtigen, an die Marktverhältnisse angepassten regulatorischen Ausgestaltung sehen nur 45 % der Umfrageteilnehmer/innen in digitalen Währungen eine wohlfahrtsfördernde Innovation. Diese pessimistische Einschätzung zeigt sich auch in den Erwartungen der Finanzmarktexperten/-innen an die Nutzung digitaler Währung zum Ende des Jahres 2020 sowie Ende 2030.

Für Ende des Jahres 2020 halten die Experten/-innen eine alltägliche Zahlungsmöglichkeit mit Libra, Bitcoin oder einer durch eine nationale Zentralbank emittierte digitale Währung in Deutschland für wenig wahrscheinlich. Im Durchschnitt wird diese Wahrscheinlichkeit mit Blick auf Deutschland von den Befragten für Bitcoin mit 13 %, für Libra mit 8 % und für eine von einer Zentralbank aufgelegte digitale Währung mit 4 % angegeben. Im Vergleich dazu bescheinigen die Umfrageteilnehmer/innen den USA, China und Kenia – in dem afrikanischen Land wird der digitale Finanz- und Geldtransfer-Service „M-Pesa“ seit mehreren Jahren genutzt – eine jeweils höhere Wahrscheinlichkeit für die alltägliche Nutzung digitaler Währungen.

Bitcoin & Co. als alltägliche Zahlungsmöglichkeit wenig wahrscheinlich

„Bemerkenswert an diesen Vorhersagen für 2020 ist, dass die Wahrscheinlichkeit der alltäglichen Nutzung jeweils am größten für Bitcoin und am kleinsten für eine digitale Zentralbankwährung ist. Libra rangiert jeweils dazwischen“, sagt Dr. Dominik Rehse, Leiter der ZEW-Nachwuchsforschungsgruppe „Design digitaler Märkte“, der die Sonderfrage erhoben und ausgewertet hat.

Dieses Gefälle gilt neben Deutschland auch für die USA und Kenia, nicht aber für China. „Für 2020 messen die Finanzmarktexperten/-innen dem alltäglichen Einsatz einer digitalen chinesischen Zentralbankwährung eine ähnlich große Wahrscheinlichkeit bei wie dem Einsatz der bereits heute nutzbaren Digitalwährung Bitcoin. Vermutlich steht dahinter die Erwartung, dass China in den kommenden Monaten eine staatliche digitale Währung emittieren könnte“, so Rehse.

Für Ende des Jahres 2030 wird die Wahrscheinlichkeit, dass digitale Währungen das Hauptzahlungsmittel sein werden, von den Befragten im Durchschnitt mit 23 % veranschlagt. Die jüngsten kritischen Äußerungen der Finanzministerien Deutschlands und Frankreichs scheinen die Erwartungen der Experten/-innen dabei nachdrücklich eingetrübt zu haben.

(ZEW, PM vom 19.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Robert Kneschke /fotolia.com


02.07.2026

Spekulationssteuer: BFH bestätigt klare Fristregel

Bei Immobilienverkäufen entscheidet der Vertragsabschluss über die Einhaltung der steuerlichen Zehn-Jahres-Frist, so der BFH.

weiterlesen
Spekulationssteuer: BFH bestätigt klare Fristregel

Steuerboard

Malena Anthofer


02.07.2026

BFH zur schenkungsteuerlichen Behandlung des Nießbrauchsvorbehalts bei einer Kapitallebensversicherung

Mit Urteil vom 28.01.2026 (II R 27/22) bezieht der BFH Stellung zur schenkungsteuerlichen Behandlung der Übertragung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt.

weiterlesen
BFH zur schenkungsteuerlichen Behandlung des Nießbrauchsvorbehalts bei einer Kapitallebensversicherung

Meldung

© ra2 studio / fotolia.com


02.07.2026

Formfehler bei digitaler Klage: BFH gewährt Wiedereinsetzung

Ein erkennbarer Übermittlungsfehler kann die Wiedereinsetzung ermöglichen, wenn das Gericht nicht rechtzeitig darauf hinweist.

weiterlesen
Formfehler bei digitaler Klage: BFH gewährt Wiedereinsetzung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht