• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Berufstätige sehen sich nicht für digitale Arbeitswelt gerüstet

20.11.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Berufstätige sehen sich nicht für digitale Arbeitswelt gerüstet

Beitrag mit Bild

©putilov_denis/fotolia.com

Die meisten Berufstätigen sehen sich nicht optimal für die digitale Arbeitswelt gewappnet. Der Mehrheit fehlt es für Weiterbildungen an Zeit und Angeboten, um im Job mit den Anforderungen der Digitalisierung Schritt halten zu können. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Sieben von zehn der abhängig Beschäftigten (72 %) beklagen, dass während der Arbeit keine Zeit für eine Weiterbildung zum Umgang mit neuen, digitalen Technologien bleibt. Sechs von zehn (59 %) sagen, dass ihr Arbeitgeber keine Weiterbildungen zu Digitalthemen anbietet. Und vier von zehn (39 %) erklären, dass ihr Arbeitgeber vermehrt auf neue, digitale Technologien setzt, ohne in die dafür erforderliche Weiterbildung seiner Mitarbeiter zu investieren. „Neben der Motivation der Mitarbeiter spielen auch das vorhandene Zeitbudget und das Angebot an Weiterbildungen durch den Arbeitgeber eine entscheidende Rolle. Hier ist vor allem das Management gefordert“, erklärt Bitkom Präsident Achim Berg.

Digitalkompetenz wird zur Kernkompetenz

Drei von vier Erwerbstätigen (77 %) sind der Ansicht, dass Digitalkompetenz für ihren Arbeitsplatz künftig genauso wichtig sein wird wie fachliche oder soziale Kompetenz. 8 % meinen, dass Digitalkompetenz in Zukunft die wichtigste Fähigkeit von Arbeitnehmern sein wird. Berg: „Fragt man Geschäftsführer und Personalentscheider, zeigt sich ein ähnliches Bild. Digitalkompetenz wird in allen Branchen zur Kernkompetenz.“ Schon heute sind digitale Technologien im Job nicht mehr wegzudenken. Acht von zehn Erwerbstätigen (80 %) sagen, dass digitale Technologien wie Computer, Internet oder digitale Produktionsmaschinen für ihre tägliche Arbeit eine große Bedeutung haben. Je nach Thema haben die Erwerbstätigen einen unterschiedlichen Nachholbedarf. Jeder Dritte (32 %) hat bereits eine Weiterbildung zur richtigen Bedienung von Standardprogrammen zum Beispiel von Microsoft, SAP oder DATEV gemacht. Jeder Vierte (27 %) dagegen hat dazu noch keine Weiterbildung absolviert, obwohl es im Job hilfreich wäre. Zur allgemeinen Handhabung digitaler Technik hat sich jeder Fünfte (19 %) weitergebildet und ein weiteres Drittel (31 %) hielte das für hilfreich. Seltener bilden sich Erwerbstätige weiter zu Datenschutz im Internet (13 %), Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft (13 %), technischen Grundlagen wie Programmiersprachen (9 %), rechtlichen Grundlagen im Internet wie Urheberrecht (8 %) und richtigem Verhalten in Chats und Sozialen Netzwerken (3 %).

(Bitkom, PM vom 17.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Meldung

©reichdernatur/fotolia.com


15.05.2026

Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Das Urteil zeigt, dass berufliche Fahrten allein noch keinen Werbungskostenabzug garantieren. Entscheidend ist auch, warum bestimmte Kosten entstehen.

weiterlesen
Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Steuerboard

Lisa Fiedler


14.05.2026

Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge

Kryptowerte wie Bitcoin haben sich in den vergangenen Jahren von einem spekulativen Nischenphänomen zu einem ernstzunehmenden Bestandteil privater Vermögen entwickelt.

weiterlesen
Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht