25.03.2026

Arbeitsrecht, Meldung

Diensthandy wird zum Standard

Das Diensthandy gehört für viele Beschäftigte inzwischen ganz selbstverständlich zur Arbeitsausstattung. Unternehmen setzen zunehmend auf Geräte, die sie zentral verwalten und sicher betreiben können.

Beitrag mit Bild

©georgejmclittle/fotolia.com

Wer im Job ein Smartphone oder Handy braucht, bekommt es meistens vom Arbeitgeber gestellt. Insgesamt 56% der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, haben inzwischen Zugriff auf ein Diensthandy. 53% erhalten ein Gerät zur alleinigen Nutzung, weitere 3% teilen sich ein Gerät mit Kolleginnen und Kollegen. Vor drei Jahren hatten erst 46% der Beschäftigten Zugriff auf ein Diensthandy: 44% erhielten ein persönliches Gerät, 2% mussten sich ein Gerät mit anderen teilen.

Private Handys verlieren im beruflichen Alltag an Bedeutung

Gleichzeitig werden private Smartphones oder Handys sehr viel seltener für berufliche Zwecke genutzt: Während 2023 noch 36% ihr privates Gerät auch im Job einsetzten, sind es jetzt nur noch 26%. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.006 Menschen ab 16 Jahren in Deutschland, darunter 495 Personen, die dienstlich mobil telefonieren. „Das Diensthandy gehört für viele Beschäftigte inzwischen zur Arbeitsausstattung. Unternehmen setzen damit stärker auf eine klare Trennung von beruflicher und privater Nutzung“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Gerade bei Smartphones ist es sinnvoll, wenn Unternehmen Geräte zentral bereitstellen, verwalten und mit Updates versorgen können.“

Privatnutzung meist erlaubt

Wer ein Diensthandy bekommt, darf es in aller Regel auch privat nutzen. 93% derjenigen, denen ein Dienstgerät zur Verfügung gestellt wird, haben dafür grundsätzlich die Erlaubnis ihres Arbeitgebers. 2023 lag dieser Anteil noch bei 88%. Nur 3% dürfen ihr Diensthandy nicht privat verwenden. Die Erlaubnis zur privaten Nutzung wird in den meisten Fällen auch tatsächlich in Anspruch genommen: 88% derjenigen, denen dies erlaubt ist, verwenden ihr Diensthandy auch privat. Vor drei Jahren waren es erst 78%. Nur 9% verzichten trotz Erlaubnis auf die private Nutzung. „Wenn ein Diensthandy auch privat genutzt werden darf, sollten Unternehmen klare und transparente Regeln festlegen, etwa zu Erreichbarkeit, Kosten, Datenschutz, IT-Sicherheit und Support“, so Rohleder. „Wo berufliche und private Kommunikation auf einem Gerät zusammenlaufen, braucht es verlässliche Nutzungsvereinbarungen für beide Seiten.“


Bitkom vom 23.03.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.05.2026

Erstakademiker: Unternehmen verschenken Potenzial

Wer Erstakademiker aus nichtakademischen Familien gezielt fördert, stärkt Motivation, Bindung und Perspektivenvielfalt im Unternehmen.

weiterlesen
Erstakademiker: Unternehmen verschenken Potenzial

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


20.05.2026

FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Auch ein vorweggenommener Zugewinnausgleich kann beim Grundstücksverkauf Spekulationssteuer auslösen, entschied das FG Niedersachsen.

weiterlesen
FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht