09.04.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Die wichtigsten Änderungen beim BEG IV

Die Unterschiede im Regierungsentwurf zum Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie („Viertes Bürokratieentlastungsgesetz“ bzw. „BEG IV“) untersucht die WPK.

Beitrag mit Bild

©photo 5000/fotolia.com

Am 13.03.2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des BEG IV beschlossen. Den Forderungen der WPK in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf wurde größtenteils entsprochen. Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf sind:

  • Entsprechend der Forderung der WPK soll die Form „schriftlich oder elektronisch“ als eigene, verfahrenserleichternde Form statt „elektronischer Form“ im Sinne des § 3a Abs. 2 VwVfG verwendet werden (entfallen von Art. 28 Nr. 2, 4, 5, 10, Art. 29, Änderung von Art. 28 Nr. 6 des RefE).
  • Entsprechend der Forderung der WPK sollen die Mitglieder der WPK auch die Adresse vom besonderen elektronischen Anwaltspostfach, elektronischem Bürger- und Organisationspostfach (§ 130a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, 4 oder 5 der Zivilprozessordnung) übermitteln, sofern sie über ein solches Postfach verfügen (Änderung des § 58b WPO‑E, eingeführt durch Art. 32 Nr. 6 des RegE).
  • Änderungen der Person der gesetzlichen Vertreter der WPG sollen der WPK nicht mehr angezeigt werden müssen und das Nachreichen einer öffentlich beglaubigten Abschrift der Eintragung der anderen anzeigepflichtigen Änderungen im Handelsregister oder Partnerschaftsregister soll nicht mehr erforderlich sein (§ 30 WPO‑E, eingeführt durch Art. 32 Nr. 3 des RegE). Die WPK hat diese Maßnahme zur Entbürokratisierung bereits in der Vergangenheit gefordert.

WPK vom 08.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Nikola Hertel


12.02.2025

Die Übertragung von Wohnungsunternehmen: Ein steuerliches Risiko?

Die Übertragung von sog. Wohnungsunternehmen ist in der Beratungspraxis ein immer wieder relevantes Thema.

weiterlesen
Die Übertragung von Wohnungsunternehmen: Ein steuerliches Risiko?

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


12.02.2025

Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder?

Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Unternehmen die Möglichkeit haben, Kartellbußen von ihren Führungskräften zurückzufordern.

weiterlesen
Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder?

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


12.02.2025

Steuerlast deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich zu hoch

Die Steuerlast ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. In Deutschland sorgt das bestehende Steuersystem jedoch für Nachteile im internationalen Vergleich.

weiterlesen
Steuerlast deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich zu hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank