09.04.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Die wichtigsten Änderungen beim BEG IV

Die Unterschiede im Regierungsentwurf zum Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie („Viertes Bürokratieentlastungsgesetz“ bzw. „BEG IV“) untersucht die WPK.

Beitrag mit Bild

©photo 5000/fotolia.com

Am 13.03.2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des BEG IV beschlossen. Den Forderungen der WPK in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf wurde größtenteils entsprochen. Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf sind:

  • Entsprechend der Forderung der WPK soll die Form „schriftlich oder elektronisch“ als eigene, verfahrenserleichternde Form statt „elektronischer Form“ im Sinne des § 3a Abs. 2 VwVfG verwendet werden (entfallen von Art. 28 Nr. 2, 4, 5, 10, Art. 29, Änderung von Art. 28 Nr. 6 des RefE).
  • Entsprechend der Forderung der WPK sollen die Mitglieder der WPK auch die Adresse vom besonderen elektronischen Anwaltspostfach, elektronischem Bürger- und Organisationspostfach (§ 130a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, 4 oder 5 der Zivilprozessordnung) übermitteln, sofern sie über ein solches Postfach verfügen (Änderung des § 58b WPO‑E, eingeführt durch Art. 32 Nr. 6 des RegE).
  • Änderungen der Person der gesetzlichen Vertreter der WPG sollen der WPK nicht mehr angezeigt werden müssen und das Nachreichen einer öffentlich beglaubigten Abschrift der Eintragung der anderen anzeigepflichtigen Änderungen im Handelsregister oder Partnerschaftsregister soll nicht mehr erforderlich sein (§ 30 WPO‑E, eingeführt durch Art. 32 Nr. 3 des RegE). Die WPK hat diese Maßnahme zur Entbürokratisierung bereits in der Vergangenheit gefordert.

WPK vom 08.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht