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04.03.2018

Interview

Die vierte Große Koalition: Steuerpolitische Flaute voraus?

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Der Betrieb

Union und SPD hatten beachtliche Schwierigkeiten, sich in verschiedenen Streitpunkten zu einigen. Nur beim Thema Steuerpolitik schien man sehr schnell auf einen Nenner zu kommen. Warum das so ist und was auf Unternehmen und Steuerzahler zukommt, analysiert Prof. Dr. Michael Broer, Professur für Volkswirtschaftslehre, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften am Campus Wolfsburg im Interview.

DB: Herr Professor Broer, besonders ambitioniert wirkt die vierte GroKo in Sachen Steuerpolitik nicht. Oder täuscht der erste Eindruck?

Broer: „Bezüglich der konkret verabredeten Maßnahmen sind die Ambitionen in der Tat nicht sehr groß. In ihren Wahlprogrammen haben SPD und Union bei der Einkommensteuer übereinstimmend vorgesehen, dass der Grenzsteuersatz von 42 % erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 € gelten soll. Da verwundert es schon, dass eine von allen vor der Wahl geforderte Maßnahme nach der Wahl nicht umgesetzt wird. Aber anscheinend werden die Prioritäten bei den Ausgaben gesetzt.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung unterstützen die Koalitionäre die Einführung der  gemeinsamen, konsolidierten Bemessungsgrundlage und eines Mindestkörperschaftsteuersatzes, was für europaweit operierende Unternehmen sicherlich eine Vereinfachung wäre. Die Bemühungen reichen allerdings bis ins letzte Jahrzehnt zurück. Getan hat sich aber noch nichts. Mehr ist aber zur Unternehmensbesteuerung nicht zu finden, was vor dem Hintergrund der in den USA verabschiedeten Reform zu wenig sein könnte.

Das Thema Grundsteuer wird auch genannt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, denn in Kürze dürfte das Bundesverfassungsgericht  die derzeitige Regelung für verfassungswidrig erklären, so dass dann schnell gehandelt werden muss, damit es der Grundsteuer nicht so wie der Vermögensteuer in den 1990er Jahren ergeht, als nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts sich die Länder nicht auf eine neue Bemessungsgrundlage einigen konnten und die Steuer deshalb nicht erhoben werden darf. Ob die Länder sich ohne stärkere Unterstützung des Bundes auf ein Modell einigen, kann aufgrund des bisherigen Stillstands bezweifelt werden.“

DB: Ist der Abbau des Solidaritätszuschlags 2020 denn nicht der große Wurf?

Broer: „Vor dem Hintergrund der Wahlprogramme, die jeweils eine Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen vorsahen, ist die drastische Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag als zielführendes Instrument anzusehen. Es überrascht aber der späte Zeitpunkt: Nicht schon 2018, sondern erst 2020 soll die Entlastung kommen. Als großen Wurf möchte ich diese Maßnahme aber nicht bezeichnen, zumal mit der Umsetzung andere Probleme induziert werden. So ergibt sich gerade in dem Einkommensbereich der Facharbeiter und Ingenieure eine Grenzbelastung unter Einschluss der Sozialversicherungsbeiträge und der Kirchensteuer von über 64 %. Bei einer solch hohen Grenzbelastung stellt sich die Frage, ob Mehrarbeit in Form von Überstunden noch geleistet wird. Die Bekämpfung des Fachkräftemangels wird dadurch wohl nicht erleichtert.“

DB: Auch die Abgeltungsteuer auf Zinsen soll bald Geschichte sein. Ist das wenigstens positiv zu werten?

Broer: „In Bezug auf die Unternehmensbesteuerung, insbesondere auf die so genannte Investitionsneutralität, dürfte diese Maßnahme vorteilhaft sein. Aktuell werden die Erträge von Finanzinvestitionen nur mit 25 % zzgl. SolZ belastet, während Realinvestitionen bei mit rund 48 % besteuert werden. Dieser steuerliche Anreiz wird zukünftig fehlen, was positiv ist, denn der Idee nach sollen die Investitionsentscheidungen der Unternehmen nicht durch das Steuerrecht in eine bestimmte Richtung gelenkt werden.

Ob allerdings mit der Maßnahme das von der SPD angestrebte Ziel einer stärkeren Besteuerung der „Reichen“ erreicht wird, ist zu hinterfragen. Frühere Untersuchungen haben gezeigt, dass die Erträge aus Zinsen gerade bei Beziehern geringer und mittlerer Einkommen hoch waren; es handelt sich vermutlich um Ersparnisse von Rentnern und Pensionären. Bezieher hoher Einkommen haben für ihre Anlage wohl andere Formen gewählt, beispielsweise Aktien und Immobilien. Insofern werden möglicherweise die aus Sicht der SPD Falschen von der Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinsen getroffen.

Gar nicht thematisiert wurde bisher, wie der Ersatz der Abgeltungsteuer genau aussehen soll. Kommt wie früher ein Zinsabschlag? Gibt es einen entsprechenden Sparerfreibetrag? In jedem Fall werden die Bürokratiekosten steigen, denn zukünftig dürfte jeder Steuerpflichtige ohne NV-Bescheinigung allein wegen der Zinseinnahmen dazu verpflichtet sein, eine Einkommensteuerveranlagung durchführen.“

DB: Stichwort Unternehmensbesteuerung: Auf welche Umbrüche müssen sich speziell Firmen einstellen?

Broer: „Eine Änderung wäre sicherlich die Einführung der  gemeinsamen, konsolidierten Bemessungsgrundlage mit einem Mindestkörperschaftsteuersatz. Aber ob und wann diese Maßnahmen kommen,  steht noch in den Sternen. Auch die geplante steuerliche Forschungsförderung kann für die Unternehmen interessant sein, aber dazu gibt es noch keine Details.

Sollte die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag nur für die Einkommensteuer gelten, so könnte es für Körperschaften interessant sein, die Rechtsform hin zum Personenunternehmen zu wechseln. Sollte die Regelung auch für die Körperschaftsteuer gelten, so wäre wohl damit zu rechnen, dass Unternehmer die Geschäftsbereiche auf mehrere unabhängige Kapitalgesellschaften aufteilen, um jeweils in den Genuss der Freigrenze zu kommen.

Sollte die Reform der Grundsteuer kommen, so wird dies selbst bei einer angestrebten Aufkommensneutralität Auswirkungen auf die ertragsunabhängige Steuerbelastung der Unternehmen haben. Die Grundstückswerte haben sich einfach zu unterschiedlich entwickelt, so dass zukünftig teure Innenstadtlagen für kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr attraktiv sein werden.

Sollte es zu Änderungen bei der Grunderwerbsteuer – Stichwort: Share deals – kommen, würde dies vermutlich die Immobilienwirtschaft belasten und bei Steuerüberwälzung die Mieter.“

DB: Ihre Einschätzung: Macht die neue, alte große Koalition steuerpolitisch einfach da weiter, wo sie aufgehört hat?

Broer: „Im Vergleich zur abgelaufenen Legislaturperiode kann ich dies nur bejahen!“

Vielen Dank für das Interview, Herr Professor Broer!

 

Das Interview führte Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro.

 

Mehr erfahren:

Mehr zum Thema lesen Sie im Fachbeitrag „Die Große Koalition und die Steuerpolitik: Beurteilung der Ergebnisse“ von Prof. Dr. Michael Broer in DER BETRIEB vom 23.02.2018, Heft 08, Seite 393 – 399 sowie online unter DB1261214


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