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27.09.2023

Meldung, Steuerrecht

Die Steuerberaterplattform erhält den nächsten Use-Case

Nachdem Anfang des Jahres die Steuerberaterplattform und mit ihr als erster Anwendungsfall das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an den Start gegangen ist, folgt nun der zweite Use-Case: Das OZG-Antragsportal der regionalen Steuerberaterkammern (StBKn).

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©cienpies/123rf.com

20 Steuerberaterkammern, 16 Bundesländer und ein Antragsportal im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ergeben zusammen ein Novum. Denn erstmals werden die Verwaltungsdienstleistungen der StBKn in einem einheitlichen Antragsportal gebündelt und bieten damit ihren Mitgliedern einen zentralen Einstiegspunkt für die Kommunikation mit ihren Kammern an, anstelle von unterschiedlichen regionalen Anlaufstellen. Mit dem Portal setzen die Kammern den Leistungskatalog nach dem OZG vollständig um.

Wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Damit ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung unseres Berufsstandes und zum Einstieg in digitale Cloud-Lösungen getan. Das dieser Schritt gemeinsam im Zusammenschluss der Kammern aus einem föderalen System heraus gelungen ist, macht das Projekt aus meiner Sicht umso bedeutender. Damit sind die Steuerberaterkammern auch ein gutes Beispiel für andere selbstverwaltete Freie Berufe und deren Organisationen in Deutschland.“

Zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen auf digitaler Ebene

Der Zugang zum Antragsportal erfolgt für die über 104.000 Steuerberater*innen über die Steuerberaterplattform; angehende Berufsträger*innen und sonstige Beschäftigte der Branche nutzen die Anmeldemöglichkeit über die BundID. Das Antragsportal bietet ab sofort zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen auf digitaler Ebene an. Anträge, Befugnisse und Zulassungen können so künftig direkt über das Portal abgewickelt werden, ein deutlicher Zuwachs von mehr Effizienz und schnelleren Prozessen für alle Beteiligten. Zum Antragsportal geht es hier: https://stbk-antragsportal.de/.


BStBK vom 19.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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