17.10.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Die neue Abhilfeklage ist da

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie ist am 13.10.2023 in Kraft getreten. Mit der neuen Abhilfeklage können Massenverfahren in Zukunft noch effizienter von den Gerichten erledigt werden.

Beitrag mit Bild

©wsf-f/fotolia.com

Das Kernstück des Gesetzes ist das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG). Es bündelt die bisher in der Zivilprozessordnung (ZPO) enthaltenen Regelungen über die Musterfeststellungsklage und entwickelt sie fort.

Die Einführung einer neuartigen Klageform – die Abhilfeklage – stärkt die Verbraucherrechte und soll die Justiz entlasten. Sie erlaubt Verbraucherverbänden, gleichartige Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen. Dieses neue Instrument kann beispielsweise bei Entschädigungsansprüchen wegen der Annullierung desselben Fluges oder bei Zinsnachzahlungsansprüchen wegen einer massenhaft verwendeten unwirksamen Vertragsklausel eines Geldinstituts zur Anwendung kommen.

Regeln für die neue Klageform

Um Klagen unseriöser Verbände zu verhindern, sind besonders qualifizierte Einrichtungen zur Klage berechtigt, auch aus anderen Mitgliedstaaten der EU. Dabei müssen die Verbände Ansprüche von mindestens 50 potenziell Betroffenen vertreten. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Ansprüche, auf die sich die jeweilige Abhilfeklage bezieht, in einem Verbandsklageregister anmelden. Sie müssen also nicht selbst klagen und profitieren unmittelbar von dem Verfahren: Ihnen zustehende Beträge werden im Erfolgsfall von einem Sachwalter direkt an sie ausgezahlt.

Kleine Unternehmen werden im Gesetz Verbraucherinnen und Verbrauchern gleichgestellt, d. h. auch sie profitieren von der Abhilfeklage. Mit dem Gesetz wird zugleich die Justiz gestärkt, da sie von massenhaften Einzelklagen entlastet wird.

Das Gesetz sieht darüber hinaus folgende Regelungen vor:

  • Die Bestimmungen der Verbandsklagenrichtlinie, die auf Unterlassungsentscheidungen gerichtet sind, sind im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.
  • Das Gesetz enthält zudem Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Einstweilige Verfügungen und Klagen von qualifizierten Verbraucherverbänden und qualifizierten Einrichtungen, mit denen Unterlassungsansprüche nach dem UKlaG oder nach dem UWG durchgesetzt werden, haben nun verjährungshemmende Wirkung für Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
  • Flankierend zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie enthält das Gesetz Regelungen, mit denen die Durchsetzung des Gewinnabschöpfungsanspruchs nach § 10 UWG erleichtert wird.
  • Außerdem enthält das Gesetz eine Regelung zur Entlastung von mit Massenverfahren befassten Gerichten. Die in § 148 ZPO vorgesehenen Aussetzungsmöglichkeiten werden erweitert, um zeitraubende parallele Sachverständigenbegutachtungen zu identischen Fragestellungen zu vermeiden und die Verfahren dadurch effizienter führen zu können.

BMJ vom 12.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Forchhammer


22.04.2026

Die Zinsschranke im Kontext von Private Equity Fonds

Die Zinsschranke gemäß § 4h EStG stellt ein zentrales Instrument des deutschen Ertragsteuerrechts zur Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen dar.

weiterlesen
Die Zinsschranke im Kontext von Private Equity Fonds

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


22.04.2026

Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale verweigern Banken Betrugsopfern trotz gesetzlicher Rückerstattungspflicht häufig die Erstattung.

weiterlesen
Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


22.04.2026

FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up

Fremdübliche Wandeldarlehen an Start-ups können trotz Ausfall steuerlich berücksichtigt werden, entschied das FG Münster.

weiterlesen
FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht