12.04.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Die meisten Mütter arbeiten in Teilzeit

Ein großer Teil der erwerbstätigen Mütter steckt beruflich zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, arbeiteten im Jahr 2020 zwei Drittel aller erwerbstätigen Mütter in Teilzeit (65,5 %). Bei Vätern in derselben Situation waren es zuletzt nur 7,1 %.

Beitrag mit Bild

©Antonioguillem/fotolia.com

Binnen zehn Jahren hat sich wenig verändert: 2010 lag die Teilzeitquote von Vätern bei 5,4 %, die von Müttern bei 64,2 %. Mütter in Deutschland waren damit 2020 häufiger erwerbstätig (74,9 %) als zehn Jahre zuvor. Frauen mit Kindern stehen allerdings weiterhin deutlich seltener im Arbeitsleben als Männer in derselben familiären Situation. Der Anteil der erwerbstätigen Väter blieb im selben Zeitraum nahezu konstant und lag 2020 bei 90,2 %.

Mütter arbeiten doppelt so häufig Teilzeit wie im EU-Durchschnitt

Vor allem für Eltern jüngerer Kinder ist die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung eine Herausforderung. Verglichen mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-27) ist die Teilzeitquote von Müttern jüngerer Kinder in Deutschland besonders hoch. 69,3 % der erwerbstätigen Frauen mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren arbeiteten 2020 in Teilzeit, im EU-Durchschnitt waren es nur 33,9 %. Damit liegt Deutschland auf Platz 2 unter den EU-27, eine höhere Teilzeitquote bei Müttern haben nur die Niederlande (82,3 %). Zum Vergleich: Väter in Deutschland in derselben Situation reduzieren ihre Arbeitszeit nur selten, aber ebenfalls häufiger als im EU-Durchschnitt. Der Unterschied fällt bei einer Teilzeitquote von 7,6 % im Vergleich zu den EU-weiten 5,6 % allerdings geringer aus.

Die hohe Teilzeitquote geht einher mit einer im EU-Vergleich etwas höheren Erwerbstätigkeit von Müttern in Deutschland. Frauen mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren waren 2020 in Deutschland häufiger erwerbstätig (Anteil von 70,7 %) als im EU-Durchschnitt (68,2 %).

Zwei von fünf Frauen im erwerbsfähigen Alter leben mit Kind(ern)

Mit mindestens einem Kind unter einem Dach lebten im Jahr 2020 zwei von fünf Frauen im erwerbsfähigen Alter (40,6 %). Darunter waren 6,9 % Alleinerziehende, die übrigen lebten mit Partner oder Partnerin zusammen. Bei Männern im selben Alter von 15 bis unter 65 Jahren ist der Anteil deutlich niedriger: Hier lebte nur ein Drittel (33,5 %) in einem Haushalt mit mindestens einem Kind.

Fast jede fünfte Frau in Deutschland (19,2 %) war im Jahr 2020 von Armut bedroht. Bei Männern lag die Armutsgefährdungsquote mit 17,7 % etwas niedriger. Besonders deutlich fallen die Geschlechterunterschiede bei jungen und älteren Menschen aus. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen waren 32,7 % der Frauen armutsgefährdet sowie 25,4 % der Männer. Bei den über 65-Jährigen lag die Armutsgefährdungsquote für Frauen bei 22,6 %, die der Männer bei 18,2 %. Eine Person gilt als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2020 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1 173 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2 463 Euro im Monat.


Destatis vom 07.03.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht