• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Die meisten Berufstätigen sind im Sommerurlaub beruflich erreichbar

04.07.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Die meisten Berufstätigen sind im Sommerurlaub beruflich erreichbar

In Zeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten vermischen sich bei immer mehr Berufstätigen im Arbeitsalltag private und berufliche Tätigkeiten.

Beitrag mit Bild

©travnikovstudio/fotolia.com

Im Strandkorb mal kurz die Mails checken, beim Sightseeing mit Kunden telefonieren: Rund zwei Drittel (65 %) der Berufstätigen, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub geplant haben, sind in dieser Zeit auch beruflich erreichbar. Das ist ein leichter Rückgang im Vergleich zum vergangenen Jahr (71 %), aber immer noch eine klare Mehrheit. Ein Drittel (34 %) will im Sommerurlaub komplett abschalten und nicht auf dienstliche Anfragen reagieren. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Bitkom unter 1.002 Personen in Deutschland. Demnach sind unter den Jüngeren (16 bis 29 Jahre) 63 % im Urlaub erreichbar, während es unter den Älteren (50 bis 64 Jahre) 70 % sind. Kaum Unterschiede bei der Erreichbarkeit gibt es zwischen Männern (66 %) und Frauen (64 %).

Gründe für die Erreichbarkeit

Rund zwei Drittel der Berufstätigen sind telefonisch (65 %) beziehungsweise per Kurznachrichten wie SMS oder Whatsapp (63 %) erreichbar. Knapp ein Viertel (23 %) liest oder beantwortet berufliche Mails. 17 % sind zu Videocalls etwa über Skype, Zoom oder Facetime bereit, 11 % können über Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack kontaktiert werden. Mehr als die Hälfte (57 %) der Berufstätigen ist im Sommerurlaub erreichbar, da sie davon ausgeht, dass ihre Vorgesetzten dies erwarten. Bei der Hälfte (49 %) erwarten es nach eigener Ansicht die Kolleginnen und Kollegen, 44 % gehen davon aus, dass es ihre Kundinnen und Kunden erwarten. Nur 14 % sagen von sich aus, dass sie im Sommerurlaub erreichbar sein möchten.


Bitkom vom 26.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Sebastian Löcherbach


24.07.2026

Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Die Gebühren für eine verbindliche Auskunft bemessen sich nach dem Gegenstandswert und können bei Nachfolge- und Umstrukturierungssachverhalten erhebliche Größenordnungen erreichen.

weiterlesen
Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Meldung

©maho/fotolia.com


24.07.2026

Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Bei Firmenwagen müssen Kilometerangaben gegenüber Arbeitgeber und Finanzamt vollständig, richtig und nachvollziehbar sein.

weiterlesen
Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Meldung

peshkova/123rf.com


24.07.2026

KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen

KI ist für viele Beschäftigte kein Zusatzwerkzeug mehr, sondern eine unverzichtbare Grundlage ihrer täglichen Arbeit.

weiterlesen
KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht