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04.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung

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Der Fachbeitrag befasst sich mit den maßgeblichen Entscheidungen des für die Steuerberaterhaftung zuständigen IX. Zivilsenats des BGH, die zwischen Juni 2013 und September 2015 ergangen sind.

Zahlreiche Gesetzesänderungen und Urteile aus der Finanzgerichtsbarkeit erschweren Steuerberatern den beruflichen Alltag. Die mandantenbezogene Aufklärung wird immer komplizierter, was zu Haftungsfällen führen kann.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH stellt hohe Anforderungen an die pflichtgemäße Mandatsarbeit des Steuerberaters. Neben den Entscheidungen des für die Rechtsberaterhaftung zuständigen IX. Zivilsenats ist zudem die Spruchpraxis anderer Zivilsenate zu berücksichtigen, beispielsweise dann, wenn es um die Haftung für fehlerhafte Gutachten oder um Schadensersatzansprüche geht. Gegliedert nach der Prüfungsabfolge eines Schadensersatzanspruchs gibt der aktuelle Fachbeitrag von Richter am BGH a.D. Dr. Detlev Fischer einen komprimierten Überblick über die relevante BGH-Rechtsprechung und somit Leitlinien, anhand derer der Steuerberater seine Beratung ausrichten kann.

Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 04.12.2015, Heft 49, Seite 2859 ff. oder online unter Dokumentennummer DB1165855.


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