• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Die Hälfte der Berufstätigen ist im Weihnachtsurlaub erreichbar

28.12.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Die Hälfte der Berufstätigen ist im Weihnachtsurlaub erreichbar

Entspannt das Jahr ausklingen lassen: Diese Devise gilt für die Hälfte der Berufstätigen nur eingeschränkt. 55 % bleiben auch im Weihnachtsurlaub dienstlich erreichbar.

Beitrag mit Bild

©AnatolyTiplyashin/fotolia.com

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.005 Menschen in Deutschland. Praktisch alle, die im Weihnachtsurlaub erreichbar sind, gehen dienstlich ans Telefon (55 %), fast ebenso viele (54 %) sind auch per Kurznachricht erreichbar. Per E-Mail lassen sich 42 % in den Ferien kontaktieren und 31 % per Videocall. Nur eine Minderheit von 4 % ist mit Chatnachrichten über Kollaborationstools wie Slack oder Microsoft Teams dienstlich in den Weihnachtsferien zu erreichen.

Quote der Erreichbarkeit bleibt gleich

Insgesamt bewegt sich die Tendenz zur Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub auf dem gleichen Niveau wie 2021, als 53 % der Berufstätigen erreichbar waren. Im Vor-Corona-Jahr 2019 waren es allerdings noch 71 %. „Die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben verschwimmen in einigen Jobs stark. Damit das Wohlbefinden der Beschäftigten nicht leidet, sollten Arbeitgeber während der Urlaubszeiten funktionierende Vertretungslösungen organisieren und klare Regeln zur Erreichbarkeit kommunizieren“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Gründe für Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub

Die meisten Berufstätigen, die im Weihnachtsurlaub dienstlich erreichbar sind, wollen der ausdrücklichen oder vermeintlich angenommenen Erwartung von Vorgesetzten entsprechen (62 %). Bei 46 % geht es um die wahrgenommene Erwartung von Kolleginnen und Kollegen und bei 28 % um die Erwartungen der Kundschaft. Bei einem Fünftel (20 %) soll mit der Erreichbarkeit den Erwartungen der Geschäftspartner Rechnung getragen werden – und 14 % stellen an sich selbst den grundsätzlichen Anspruch, auch in den Ferien erreichbar zu sein.

Wer in den Ferien nicht erreichbar ist, setzt meist bewusst auf klare Abgrenzung zwischen Berufs- und Privatleben: 60 % möchten einfach nicht dienstlich kontaktiert werden. Oftmals steht die Nicht-Erreichbarkeit in Zusammenhang mit dem Arbeitgeber: Bei 29 % wird die Erreichbarkeit schlichtweg nicht erwartet, bei 16 % ermutigt der Arbeitgeber sogar aktiv zur Auszeit und bei 2 % gilt ein Verbot des Arbeitgebers, im Urlaub erreichbar zu sein. Ein Drittel (31 %) ist im Übrigen nicht erreichbar, weil die Familie dies nicht möchte.


Bitkom vom 19.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

diyanadimitrova/123rf.com


26.11.2024

PV-Anlagen: Einheitlichkeit der Leistung

Planung, Lieferung und Aufbau einer Photovoltaikanlage sind grundsätzlich einheitlich als ein Umsatz zu beurteilen, entschied das Amtsgericht München.

weiterlesen
PV-Anlagen: Einheitlichkeit der Leistung

Meldung

©Butch/fotolia.com


26.11.2024

Sozialversicherung: Bundesrat stimmt Rechengrößen 2025 zu

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden jedes Jahr neu berechnet und an die Einkommensentwicklung angepasst.

weiterlesen
Sozialversicherung: Bundesrat stimmt Rechengrößen 2025 zu

Meldung

©p365.de/fotolia.com


25.11.2024

Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat

Das Jahressteuergesetz 2024 ändert mit etwa 130 Einzelmaßnahmen eine Vielzahl von Gesetzen quer durch das Steuerrecht.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank