20.10.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Die Flexi-Rente kommt

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Die Flexi-Rente war von Anfang an als Abfederung des 2014 beschlossenen Rentenpakets mit Mütterrente und abschlagsfreier Rente mit 63 gedacht.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat dem Gesetzentwurf für einen flexibleren Übergang in den Ruhestand ab kommendem Jahr zugestimmt. Unter anderem sollen die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Rentner entfallen – das macht es für Arbeitgeber attraktiver, Rentner einzustellen.

Zu den von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen gehört unter anderem die verbesserte Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen. Teilrente und Hinzuverdienst sollen „flexibel und individuell miteinander kombinierbar“ sein. Der Hinzuverdienst soll „im Rahmen einer Jahresbetrachtung“ stufenlos bei der Rente berücksichtigt werden.

Verzicht auf Versicherungsfreiheit möglich

Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, soll dadurch künftig regelmäßig den Rentenanspruch erhöhen. Auch Vollrentner sollen künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen. Arbeitet jemand nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, kann er auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichten, um so weitere Entgeltpunkte und damit einen höheren Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Um Rentenabschläge auszugleichen, soll es möglich sein, früher und flexibler als bisher zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen.

(Dt. Bundestag, hib vom 19.10.2016 / Viola C. Didier)


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