15.05.2019

Meldung, Steuerrecht

Die Finanztransaktionssteuer im EU-Kontext

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Die Bundesregierung hält an der Einführung einer substantiellen Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext fest. Dies teilt sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP mit.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer europaweiten Finanztransaktionssteuer im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit, an der sich Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Österreich, Griechenland, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Deutschland beteiligen. Auf Vorschlag von Deutschland und Frankreich soll dabei die Steuer nach französischem Vorbild ausgestaltet werden. Der aktuell diskutierte Kompromiss zur Finanztransaktionssteuer ist nach Ansicht der FDP so ausgestaltet, dass am Ende die Kleinaktionäre und Sparerinnen und Sparer und damit die Bürgerinnen und Bürger die Steuer zahlen.

Es liegt noch kein Richtlinienentwurf vor

Damit es aufgrund der Maßnahmen der teilnehmenden Mitgliedstaaten nicht zu Marktverzerrungen kommt und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes verbessert wird, tritt die Bundesregierung dafür ein, die grundlegenden Merkmale einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene zu harmonisieren. Der Diskussionsprozess über einen Richtlinienentwurf, der diesem Willen folge, sei jedoch noch nicht abgeschlossen.

(Dt. Bundestag, hib vom 14.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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