• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie: Was ändert sich bei der betrieblichen Altersversorgung?

27.07.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie: Was ändert sich bei der betrieblichen Altersversorgung?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundeskabinett hat Anfang Juli den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie beschlossen. Die Richtlinie hat zum Ziel, Mobilitätshindernisse für alle Arbeitnehmer abzubauen, die sich aus Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ergeben können.

Die EU-Mobilitäts-Richtlinie wird 1 zu 1 umgesetzt werden. Dabei sollen die EU-Vorgaben nicht nur bei grenzüberschreitenden Arbeitgeberwechseln angewendet werden. Um eine Inländerdiskriminierung zu vermeiden gelten die neuen Regelungen vielmehr für alle Beschäftigten. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften künftig bereits dann erhalten bleiben (sind „unverfallbar“), wenn die Zusage drei Jahre bestanden hat; bislang war die Frist fünf Jahre. Darüber hinaus wird das Lebensalter, zu dem man dabei frühestens den Arbeitgeber verlassen darf, ohne dass die Anwartschaften verfallen, vom 25. auf das 21. Lebensjahr abgesenkt. Vor allem junge Beschäftigte können damit künftig schneller und früher als bisher unverfallbare Betriebsrentenanwartschaften erwerben.

Inkrafttreten am 1. Januar 2018

Betriebsrentenanwartschaften von ausgeschiedenen und verbleibenden Beschäftigten werden künftig gleich behandelt werden. Arbeitnehmer müssen nicht mehr befürchten, dass ein Arbeitgeberwechsel ihrer Betriebsrente schadet. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, die Abfindungs- und Auskunftsrechte zugunsten der Beschäftigten zu erweitern. Die neuen Regelungen sollen am 01.01.2018 in Kraft treten. Mit der frühzeitigen Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht sollen die Betriebsrentensysteme mehr Rechts- und Planungssicherheit erhalten.

Veranstaltungshinweis

Informieren Sie sich auf der Fachtagung Betriebliche Altersversorgung über die Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie, die Vorschläge des BMAS und den Reformentwurf sowie über weitere aktuelle Themen rund um die Betriebliche Altersversorgung:

Fachtagung Betriebliche Altersversorgung – Brennpunkte, aktuelle Entwicklungen und Praxisberichte

Datum: 16. 09. 2015  / Beginn: 09:00 bis 17:30 Uhr / Ort: Düsseldorf

(BMAS / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©asbe24/fotolia.com


18.06.2026

BAG stärkt Eltern: Kündigungsschutz auch bei aufgeteilter Elternzeit

Aufgeteilte Elternzeit schützt Arbeitnehmer auch schon vor Beginn jedes einzelnen Elternzeitabschnitts vor einer Kündigung, entschied das BAG.

weiterlesen
BAG stärkt Eltern: Kündigungsschutz auch bei aufgeteilter Elternzeit

Meldung

©animaflora/fotolia.com


18.06.2026

BFH klärt Besteuerung von Arbeitnehmern auf Schiffen

Nicht jede Tätigkeit auf einem Schiff führt automatisch dazu, dass der Unternehmensstaat das Besteuerungsrecht erhält, so der BFH.

weiterlesen
BFH klärt Besteuerung von Arbeitnehmern auf Schiffen

Steuerboard

Laurenz Lipp / Nina Ilka


17.06.2026

Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Wer ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft und den Kaufpreis zinslos in Raten stunden lässt, musste bislang damit rechnen, dass das Finanzamt fiktive Zinsen berechnet und als Kapitalertrag besteuert. Damit ist jetzt Schluss.

weiterlesen
Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht