• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie: Was ändert sich bei der betrieblichen Altersversorgung?

27.07.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie: Was ändert sich bei der betrieblichen Altersversorgung?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundeskabinett hat Anfang Juli den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie beschlossen. Die Richtlinie hat zum Ziel, Mobilitätshindernisse für alle Arbeitnehmer abzubauen, die sich aus Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ergeben können.

Die EU-Mobilitäts-Richtlinie wird 1 zu 1 umgesetzt werden. Dabei sollen die EU-Vorgaben nicht nur bei grenzüberschreitenden Arbeitgeberwechseln angewendet werden. Um eine Inländerdiskriminierung zu vermeiden gelten die neuen Regelungen vielmehr für alle Beschäftigten. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften künftig bereits dann erhalten bleiben (sind „unverfallbar“), wenn die Zusage drei Jahre bestanden hat; bislang war die Frist fünf Jahre. Darüber hinaus wird das Lebensalter, zu dem man dabei frühestens den Arbeitgeber verlassen darf, ohne dass die Anwartschaften verfallen, vom 25. auf das 21. Lebensjahr abgesenkt. Vor allem junge Beschäftigte können damit künftig schneller und früher als bisher unverfallbare Betriebsrentenanwartschaften erwerben.

Inkrafttreten am 1. Januar 2018

Betriebsrentenanwartschaften von ausgeschiedenen und verbleibenden Beschäftigten werden künftig gleich behandelt werden. Arbeitnehmer müssen nicht mehr befürchten, dass ein Arbeitgeberwechsel ihrer Betriebsrente schadet. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, die Abfindungs- und Auskunftsrechte zugunsten der Beschäftigten zu erweitern. Die neuen Regelungen sollen am 01.01.2018 in Kraft treten. Mit der frühzeitigen Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht sollen die Betriebsrentensysteme mehr Rechts- und Planungssicherheit erhalten.

Veranstaltungshinweis

Informieren Sie sich auf der Fachtagung Betriebliche Altersversorgung über die Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie, die Vorschläge des BMAS und den Reformentwurf sowie über weitere aktuelle Themen rund um die Betriebliche Altersversorgung:

Fachtagung Betriebliche Altersversorgung – Brennpunkte, aktuelle Entwicklungen und Praxisberichte

Datum: 16. 09. 2015  / Beginn: 09:00 bis 17:30 Uhr / Ort: Düsseldorf

(BMAS / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©GregBrave/fotolia.com


09.03.2026

Mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen

Zwar steigt der Anteil weiblicher Unternehmensleitungen wieder leicht, gleichzeitig sinkt der Frauenanteil über alle Führungsebenen hinweg, zeigt eine aktuelle KfW-Untersuchung.

weiterlesen
Mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen

Meldung

Der Betrieb


09.03.2026

Nachhaltigkeitsberichte: IDW legt neuen Standardentwurf vor

Mit dem Entwurf des IDW ES 107 reagiert das IDW auf die steigende Bedeutung von Nachhaltigkeitsinformationen in der Unternehmensberichterstattung.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichte: IDW legt neuen Standardentwurf vor

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.03.2026

ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Eine aktuelle Analyse zeigt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)