• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie: Was ändert sich bei der betrieblichen Altersversorgung?

27.07.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie: Was ändert sich bei der betrieblichen Altersversorgung?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundeskabinett hat Anfang Juli den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie beschlossen. Die Richtlinie hat zum Ziel, Mobilitätshindernisse für alle Arbeitnehmer abzubauen, die sich aus Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ergeben können.

Die EU-Mobilitäts-Richtlinie wird 1 zu 1 umgesetzt werden. Dabei sollen die EU-Vorgaben nicht nur bei grenzüberschreitenden Arbeitgeberwechseln angewendet werden. Um eine Inländerdiskriminierung zu vermeiden gelten die neuen Regelungen vielmehr für alle Beschäftigten. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften künftig bereits dann erhalten bleiben (sind „unverfallbar“), wenn die Zusage drei Jahre bestanden hat; bislang war die Frist fünf Jahre. Darüber hinaus wird das Lebensalter, zu dem man dabei frühestens den Arbeitgeber verlassen darf, ohne dass die Anwartschaften verfallen, vom 25. auf das 21. Lebensjahr abgesenkt. Vor allem junge Beschäftigte können damit künftig schneller und früher als bisher unverfallbare Betriebsrentenanwartschaften erwerben.

Inkrafttreten am 1. Januar 2018

Betriebsrentenanwartschaften von ausgeschiedenen und verbleibenden Beschäftigten werden künftig gleich behandelt werden. Arbeitnehmer müssen nicht mehr befürchten, dass ein Arbeitgeberwechsel ihrer Betriebsrente schadet. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, die Abfindungs- und Auskunftsrechte zugunsten der Beschäftigten zu erweitern. Die neuen Regelungen sollen am 01.01.2018 in Kraft treten. Mit der frühzeitigen Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht sollen die Betriebsrentensysteme mehr Rechts- und Planungssicherheit erhalten.

Veranstaltungshinweis

Informieren Sie sich auf der Fachtagung Betriebliche Altersversorgung über die Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie, die Vorschläge des BMAS und den Reformentwurf sowie über weitere aktuelle Themen rund um die Betriebliche Altersversorgung:

Fachtagung Betriebliche Altersversorgung – Brennpunkte, aktuelle Entwicklungen und Praxisberichte

Datum: 16. 09. 2015  / Beginn: 09:00 bis 17:30 Uhr / Ort: Düsseldorf

(BMAS / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Meldung

©euthymia/fotolia.com


05.02.2026

BFH: Drittstaat-Spenden nur mit klaren Nachweisen absetzbar

Auslandsspenden sind nur steuerlich abziehbar, wenn die Organisation den deutschen Gemeinnützigkeitsvorgaben genügt und der Spender dies nachweist.

weiterlesen
BFH: Drittstaat-Spenden nur mit klaren Nachweisen absetzbar

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


05.02.2026

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Der BFH stellt unmissverständlich klar, dass Erstattungszinsen für zu viel gezahlte Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen.

weiterlesen
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)