• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Die Erweiterung der Konzernklausel und ihre Folgen

20.01.2016

Meldung, Steuerrecht

Die Erweiterung der Konzernklausel und ihre Folgen

Beitrag mit Bild

Verglichen mit der bisherigen gesetzlichen Regelung wird die Konzernklausel auf Fallkonstellationen erweitert, in denen die Konzernspitze Erwerber oder Veräußerer ist.5

Die im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes eingeführte Konzernklausel in § 8c KStG wurde durch das Steueränderungsgesetz 2015 rückwirkend angepasst. Hierdurch ergeben sich neue Anwendungs- und Auslegungsfragen.

Ein Bestandteil des Steueränderungsgesetzes 2015 ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verschonungsregelung für Konzernsachverhalte im Rahmen von § 8c KStG2, welche vom Bundesrat bereits im Zuge des Gesetzes zur Anpassung der AO an den ZK der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vorgeschlagen wurde. Erforderlich wurde die Erweiterung der Verschonungsregelung, da der bisherige Wortlaut des § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG insbesondere  Umstrukturierungen unter Beteiligung der Konzernspitze nicht begünstigte, obwohl eine Verlagerung von Verlusten auf Dritte nicht stattfand.

Ausdehnung des Anwendungsbereichs Konzernspitze

Der Gesetzgeber hat nun zum einen den bislang eingeschränkten Anwendungsbereich auf Umstrukturierungssachverhalte unter Beteiligung der Konzernspitze ausgedehnt und zudem die umstrittene Berücksichtigung von Personenhandelsgesellschaften als Konzernspitze ausdrücklich zugelassen. Damit erkennt der Gesetzgeber die weit verbreitete Kritik an der Konzernklausel in ihrer vorherigen Fassung an. Durch den rückwirkenden Anwendungszeitpunkt – die Neuregelung ist erstmals auf Beteiligungserwerbe nach dem 31.12.2009 anzuwenden – wirkt die Gesetzesänderung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Einführung einer Konzernklausel in § 8c KStG zurück.

Mehr zum Thema

Der Fachbeitrag „Rückwirkende Erweiterung der Konzernklausel des § 8c KStG durch das StÄndG 2015“ von StB Marion Gohr und Christian Richter widmet sich neben einer Darstellung der Neuregelung in § 8c KStG möglichen Anwendungs- und Auslegungsfragen anhand von Beispielsfällen.

Sie finden den Fachbeitrag am kommenden Freitag in DER BETRIEB, Heft Nr. 03 vom 22.01.2016, S. 127 ff. oder morgen bereits online unter Dokumentennummer DB1188064.


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank