• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Die EMRK schützt auch berufliche Mitgliedschaften

26.03.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Die EMRK schützt auch berufliche Mitgliedschaften

Ein Anwalt wird ausgeschlossen, weil er frühere Mitgliedsbeiträge nicht gezahlt hat – und das nur wenige Tage nach seiner Wiederaufnahme. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt klar: So geht das nicht. In einem aktuellen Urteil stärkt der EGMR die Rechte von Berufsangehörigen und kritisiert das willkürliche Vorgehen der Anwaltskammer in Aserbaidschan.

Beitrag mit Bild

©CrazyCloud /fotolia.com

Der Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Anwaltskammer nur wenige Tage nach seiner Wiederaufnahme aufgrund der Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen für einen früheren Zeitraum stellt einen Verstoß gegen das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz dar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 18.03.2025 in der Rechtssache Farhad Mehdiyev v. Azerbaijan (Beschwerde-Nr. 36057/18). Darüber informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Darum ging es im Streitfall

Der Antragsteller hatte 2012 seine Mitgliedschaft in der Anwaltskammer beendet, beantragte jedoch 2016 die Wiederaufnahme. Nach Bekanntwerden offener Mitgliedsbeiträge aus seiner früheren Mitgliedschaft wurde die Wiederaufnahme allerdings von der Anwaltskammer widerrufen. Die Aufhebung der Wiederaufnahme des Antragstellers erfolgte jedoch ohne gerichtliches Urteil, obwohl dies im konkreten Fall nach aserbaidschanischem Recht erforderlich gewesen wäre. Der EGMR rügte daher das der Anwaltskammer uneingeschränkt eingeräumte Ermessen, eine zuvor getroffene Zulassungsentscheidung zur Anwaltskammer jederzeit widerrufen zu können. Diese Praxis führe zu einem Mangel an klaren gesetzlichen Regelungen und wirksamen Schutzmechanismen gegen Missbrauch oder Willkür.


DAV vom 21.03.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Sashkin/fotolia.com


30.12.2025

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Das BMJV hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


30.12.2025

Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Mit neuen Regelungen für 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entlastung zu verbinden.

weiterlesen
Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Meldung

©garagestock/123rf.com


29.12.2025

Transparenzpflicht für Schufa-Score

Die Schufa ist verpflichtet, konkret darzulegen, welche Daten in die Bewertung eingeflossen sind, wie sie gewichtet wurden und warum ein bestimmter Scorewert vergeben wurde.

weiterlesen
Transparenzpflicht für Schufa-Score

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank