• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Die bAV nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz

09.05.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Die bAV nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung nach einer Zwischenbilanz des seit Januar 2018 gültigen Betriebsrentenstärkungsgesetzes gefragt, in dem erstmals Betriebsrentenmodelle mit reiner Beitragszusage statt mit einer garantierten Rentenhöhe eingeführt wurden.

Ziel der Bundesregierung war es, die Verbreitung von Betriebsrenten gerade in kleineren Unternehmen zu fördern. Bisher gibt es in Tarifverträgen in Deutschland aber noch keine Vereinbarungen zu Betriebsrenten, die sich auf reine Beitragszusagen beziehungsweise entsprechende Sozialpartnermodelle festlegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, verfügten 2018 rund 55 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung.

(Dt. Bundestag, hib vom 08.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Deutscher Anwaltverlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

Grundsteuer


15.04.2026

Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Bei der Grundsteuer zählt die wirkliche Fläche, nicht automatisch die amtlich mitgeteilte Grundstücksgröße, so das Niedersächsische Finanzgericht.

weiterlesen
Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


15.04.2026

AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll den Diskriminierungsschutz durch längere Fristen und erweiterte Benachteiligungsverbote verbessern.

weiterlesen
AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gem. § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht