• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Die bAV nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz

09.05.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Die bAV nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung nach einer Zwischenbilanz des seit Januar 2018 gültigen Betriebsrentenstärkungsgesetzes gefragt, in dem erstmals Betriebsrentenmodelle mit reiner Beitragszusage statt mit einer garantierten Rentenhöhe eingeführt wurden.

Ziel der Bundesregierung war es, die Verbreitung von Betriebsrenten gerade in kleineren Unternehmen zu fördern. Bisher gibt es in Tarifverträgen in Deutschland aber noch keine Vereinbarungen zu Betriebsrenten, die sich auf reine Beitragszusagen beziehungsweise entsprechende Sozialpartnermodelle festlegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, verfügten 2018 rund 55 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung.

(Dt. Bundestag, hib vom 08.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Deutscher Anwaltverlag)“


Weitere Meldungen


Der Betrieb


01.10.2026

Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?

Hohe Einkommen, hohe Vermögen, hohe Steuerlasten: Viele Ihrer Mandanten verdienen ausgezeichnet – und geben dennoch jedes Jahr erhebliche Beträge an den Fiskus ab.

weiterlesen
Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?

Meldung

©aberheide /123rf.com


01.10.2026

BFH zur Steuersatzermäßigung im Hotel

Frühstück, Fitness und Wellness im Hotel profitieren nicht vom ermäßigten Steuersatz für Übernachtungen, so der BFH.

weiterlesen
BFH zur Steuersatzermäßigung im Hotel

Rechtsboard

Hans-Christian Ackermann / Nel Klamann


01.10.2026

BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung

Die rechtskräftige Feststellung einer Ersatzpflicht wegen einer diskriminierenden Ablehnung im Bewerbungsverfahren begründet keinen Anspruch auf dauerhaften Ausgleich einer Vergütungsdifferenz – so entschied jetzt das BAG.

weiterlesen
BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht