• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Die bAV nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz

09.05.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Die bAV nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung nach einer Zwischenbilanz des seit Januar 2018 gültigen Betriebsrentenstärkungsgesetzes gefragt, in dem erstmals Betriebsrentenmodelle mit reiner Beitragszusage statt mit einer garantierten Rentenhöhe eingeführt wurden.

Ziel der Bundesregierung war es, die Verbreitung von Betriebsrenten gerade in kleineren Unternehmen zu fördern. Bisher gibt es in Tarifverträgen in Deutschland aber noch keine Vereinbarungen zu Betriebsrenten, die sich auf reine Beitragszusagen beziehungsweise entsprechende Sozialpartnermodelle festlegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, verfügten 2018 rund 55 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung.

(Dt. Bundestag, hib vom 08.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Deutscher Anwaltverlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


07.09.2026

Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

3,8 Millionen wollen weniger arbeiten und deutlich mehr Beschäftigte wünschen sich eine kürzere statt längere Arbeitszeit.

weiterlesen
Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht