04.09.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Die Anpassung des IDW S 11 in der Praxis

Beitrag mit Bild

©vizafoto/fotolia.com

Durch die geänderte Fassung des IDW S 11 und der damit verbundenen Konkretisierung des Vorliegens einer Zahlungsunfähigkeit hat das IDW den Standard zur Beurteilung der Insolvenzreife  an die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH angepasst.

IDW S 11 ist ein Standard zur Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und drohenden Zahlungsunfähigkeit. Nach IDW S 11 ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, wenn es eine auch nur geringfügige Liquiditätslücke von wenigen Prozent der zum Stichtag fälligen Verpflichtungen auf Dauer nicht vollständig schließen kann. Die aktuelle Konkretisierung des IDW im Standard IDW S 11 an die aktuelle BFH-Rechtsprechung führt in der Konsequenz zu der Beseitigung einiger Unklarheiten in Bezug auf das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit. Dabei geht es insbesondere um Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Zahlungseinstellung.

Mehr erfahren

Worauf in der Praxis abgestellt werden muss, um im Einzelfall das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit zu beurteilen, beleuchten WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier, M.Sc. im kommenden DER BETRIEB Nr. 36 vom 08.09.2017, Seite 2054. Der Beitrag ist online unter Dokumentennummer  DB1245966 abrufbar.

(DER BETRIEB Nr. 36 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©marcus_hofmann/fotolia.com


24.10.2024

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023

Besonders die Großbetriebe stehen im Fokus der Betriebsprüfungen, da sie ein höheres Risiko für komplexe Steuerhinterziehungsfälle bieten.

weiterlesen
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


24.10.2024

Betriebsratswahl im Homeoffice

Der Wahlvorstand kann abwesenden Arbeitnehmern die Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe ohne Antrag zusenden, entschied das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl im Homeoffice

Meldung

© Marco2811 / fotolia.com


23.10.2024

Komplexität des Mandantenverhaltens rechtfertigt höheren Anwaltsaufwand

Anwaltskosten können bei Verkomplizierung der Verteidigung durch den Mandanten steigen, stellte das OLG Frankfurt/M. klar.

weiterlesen
Komplexität des Mandantenverhaltens rechtfertigt höheren Anwaltsaufwand

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank