04.09.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Die Anpassung des IDW S 11 in der Praxis

Beitrag mit Bild

©vizafoto/fotolia.com

Durch die geänderte Fassung des IDW S 11 und der damit verbundenen Konkretisierung des Vorliegens einer Zahlungsunfähigkeit hat das IDW den Standard zur Beurteilung der Insolvenzreife  an die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH angepasst.

IDW S 11 ist ein Standard zur Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und drohenden Zahlungsunfähigkeit. Nach IDW S 11 ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, wenn es eine auch nur geringfügige Liquiditätslücke von wenigen Prozent der zum Stichtag fälligen Verpflichtungen auf Dauer nicht vollständig schließen kann. Die aktuelle Konkretisierung des IDW im Standard IDW S 11 an die aktuelle BFH-Rechtsprechung führt in der Konsequenz zu der Beseitigung einiger Unklarheiten in Bezug auf das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit. Dabei geht es insbesondere um Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Zahlungseinstellung.

Mehr erfahren

Worauf in der Praxis abgestellt werden muss, um im Einzelfall das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit zu beurteilen, beleuchten WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier, M.Sc. im kommenden DER BETRIEB Nr. 36 vom 08.09.2017, Seite 2054. Der Beitrag ist online unter Dokumentennummer  DB1245966 abrufbar.

(DER BETRIEB Nr. 36 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)