04.09.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Die Anpassung des IDW S 11 in der Praxis

Beitrag mit Bild

©vizafoto/fotolia.com

Durch die geänderte Fassung des IDW S 11 und der damit verbundenen Konkretisierung des Vorliegens einer Zahlungsunfähigkeit hat das IDW den Standard zur Beurteilung der Insolvenzreife  an die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH angepasst.

IDW S 11 ist ein Standard zur Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und drohenden Zahlungsunfähigkeit. Nach IDW S 11 ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, wenn es eine auch nur geringfügige Liquiditätslücke von wenigen Prozent der zum Stichtag fälligen Verpflichtungen auf Dauer nicht vollständig schließen kann. Die aktuelle Konkretisierung des IDW im Standard IDW S 11 an die aktuelle BFH-Rechtsprechung führt in der Konsequenz zu der Beseitigung einiger Unklarheiten in Bezug auf das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit. Dabei geht es insbesondere um Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Zahlungseinstellung.

Mehr erfahren

Worauf in der Praxis abgestellt werden muss, um im Einzelfall das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit zu beurteilen, beleuchten WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier, M.Sc. im kommenden DER BETRIEB Nr. 36 vom 08.09.2017, Seite 2054. Der Beitrag ist online unter Dokumentennummer  DB1245966 abrufbar.

(DER BETRIEB Nr. 36 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank