20.03.2020

Meldung

DHL reagiert auf Corona-Pandemie

Beitrag mit Bild

©Cybrain/fotolia.com

Der Paketzulieferer DHL hat im Zuge der Corona-Pandemie Änderungen angekündigt. Die Lieferungen innerhalb von Deutschland können weiterhin reibungslos garantiert werden. Allerdings nimmt der Zusteller einige Vorsichtsmaßnahmen vor, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und sowohl die Kunden als auch die Angestellten zu schützen.

Die Deutsche Post DHL kündigt an, die internen Prozesse in Abhängigkeit von der jeweiligen Gefährdungslage anzupassen. So möchte der Paketzulieferer dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und dauerhaft eine flächendeckende Beförderung und Zustellung von Briefen und Paketen sicherzustellen.

Coronavirus: Aktuelle Änderungen bei der Paketzustellung

Die aktuellen Änderungen betreffen vor allem die Annahme und Abgabe von Sendungen. So verzichtet DHL aktuell bei der Übergabe von Paketen und Übergabeeinschreiben auf die Unterschrift des Empfängers. Stattdessen dokumentieren die Zusteller anstelle des Empfängers die erfolgreiche Auslieferung mit ihrer eigenen Unterschrift. Auf diese Weise soll der persönlichen Kontakt zwischen den Paket-Empfängern und den Zustellern vermeiden werden und einer möglichen Übertragung von Viren über Handscanner und Stift vorgebeugt werden. Ist der Empfänger mit dieser Methode nicht einverstanden, kann das Paket an eine Station geliefert werden oder an dem Ursprung zurückgeschickt werden.

Aktuelle Empfehlung: Ablageort bestimmen oder den Versand an eine Paketstation

Das Unternehmen empfiehlt zudem das Risiko noch weiter zu reduzieren, indem die Kunden einen Ablageort bestimmen oder die Pakete an eine Paketstation liefern lassen.

DHL: Zustellungen werden weiterhin durchgeführt

Das Unternehmen beton: Zustellungen in Deutschland, die per DHL getätigt werden, sollen auch weiterhin ohne Probleme abgewickelt werden. Lediglich bei internationalen Sendungen kann es zu Verzögerungen kommen. Lieferungen nach China, Hongkong oder Macao können zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der zahlreichen Einschränkungen nicht durchgeführt werden.

(Quelle: DHL Paktet GmbH)


Aus aktuellem Anlass – Kostenloser PDF-Download:
DER BETRIEB-Themenspezial zum Coronavirus

DER BETRIEB-Themenspezial zum Coronavirus Der Coronavirus beherrscht die Presse mit dramatischen Meldungen zur Ausbreitung des neuartigen Virus. Großveranstaltungen werden abgesagt und die Prognose für die Weltwirtschaft ist erschütternd.

Bei Unternehmen und Arbeitgebern mehren sich arbeitsrechtliche Fragestellungen: Welche dienstlichen Anweisungen darf und sollte ich den Arbeitnehmern zur Eindämmung des Virus geben? Kann Homeoffice angeordnet werden? Wie gehe ich mit Verdachtsfällen um? Wie sieht es mit Arbeitsvergütung und Entgeltfortzahlung aus?

Unsere Experten nehmen Stellung …

  • Angst vor dem Coronavirus – ein arbeitsrechtliches Problem?
  • ​Leitfaden für Arbeitgeber
  • Auswirkungen des Virus auf die Arbeitsunfähigkeit(sbescheinigung) und die Entgeltfortzahlung
  • Zahlen, Fakten und Handlungsempfehlungen
  • Arbeitsvergütung in Zeiten einer Pandemie
  • Rechtliche Auswirkungen für Unternehmen

>> Ein kostenloser Service von DER BETRIEB: Jetzt herunterladen!


Weitere Meldungen


Meldung

©euthymia/fotolia.com


17.11.2025

Mietzahlungen als Spenden zulässig

Ein Spendenabzug ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die Miete vorfinanziert, sofern die Verträge wirksam, fremdüblich und tatsächlich umgesetzt sind.

weiterlesen
Mietzahlungen als Spenden zulässig

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


17.11.2025

Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und dem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden sollten Unternehmen zur Verhinderung finanzieller Ansprüche von Sozialversicherungsbehörden die Frage nach dem anwendbaren Sozialversicherungsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen.

weiterlesen
Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Meldung

©Zerbor /fotolia.com


17.11.2025

Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Das BSG hat entschieden, dass die Überlassung eines Firmenwagens den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzt.

weiterlesen
Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank