04.01.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitnehmer gehen optimistisch ins neue Jahr

Beitrag mit Bild

Die Umfrage ist ein Gradmesser für die Stimmung unter den Beschäftigten.

Die Arbeitnehmer in Deutschland blicken zuversichtlicher in die Zukunft als noch vor einem Jahr. 53 Prozent der Beschäftigten rechnen mit einem wirtschaftlichen Aufschwung in 2016 – ganze fünf Prozent mehr als im vergangenen Jahr, so das Ergebnis des Randstad Arbeitsbarometers.

Noch positiver gestimmt sind die Beschäftigen, was die wirtschaftliche Performance ihres eigenen Arbeitgebers angeht. 72 Prozent der Befragten glauben, dass sich diese im nächsten Jahr verbessern wird. Das wird sich allerdings nicht auf dem Gehaltskonto niederschlagen: 58 Prozent der Befragten erwarten Ende 2015 keine Zusage für eine Gehaltserhöhung.

Stimmung in Europa gut mit einer Ausnahme

Zuversichtlich blicken auch die europäischen Nachbarländer ins neue Jahr. Am optimistischsten sind die Beschäftigten in Spanien. 88 Prozent gehen davon aus, dass sich die wirtschaftliche Situation in 2016 verbessern wird. Davon können die Arbeitnehmer in Griechenland nur träumen. Sie bilden im Ranking die große Ausnahme – die Stimmung ist sogar noch schlechter geworden. Nur 19 Prozent der Befragten erwarten einen Aufschwung – zehn Prozent weniger als im vergangenen Jahr.

(Randstad 28.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


19.05.2026

Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Das OLG Frankfurt/M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.

weiterlesen
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


19.05.2026

BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Der BFH hat klargestellt, dass Arbeitszimmerkosten nur abziehbar sind, wenn sie einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden.

weiterlesen
BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht