• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Deutschland muss Berufsqualifikationen leichter anerkennen

20.07.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Deutschland muss Berufsqualifikationen leichter anerkennen

Beitrag mit Bild

Qualifikationen von Fachkräften, die sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen oder dort Dienstleistungen erbringen möchten, sollen europaweit leichter anerkannt werden.

Die EU-Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an 27 Mitgliedstaaten zu richten, da die nationalen Rechtsvorschriften und die Verwaltungspraxis nicht mit den EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen übereinstimmen.

Die EU hat ein modernes System für die Anerkennung von Berufsqualifikationen und -erfahrung in der gesamten EU geschaffen, das nicht umgesetzt wird. Die Aufforderungsschreiben betreffen zentrale Themen für das Funktionieren der Richtlinie über Berufsqualifikationen, insbesondere die Einführung des Europäischen Berufsausweises, den Vorwarnmechanismus, den partiellen Zugang zu einer Berufstätigkeit, die Verhältnismäßigkeit der sprachlichen Anforderungen und die Einrichtung von Beratungszentren.

Transparenz und Verhältnismäßigkeit regulatorischer Hindernisse

Außerdem spricht die EU-Kommission Fragen der Transparenz und Verhältnismäßigkeit regulatorischer Hindernisse an, die sie zum Teil in ihrer Mitteilung vom Januar 2017 über die Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung erwähnt hat. Alle Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren; andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

(EU-Kommission vom 19.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


30.07.2026

BFH zur Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen

Ein theoretischer Restwert einer Photovoltaikanlage und spätere Gesetzesänderungen machen eine negative Gewinnprognose nicht automatisch positiv.

weiterlesen
BFH zur Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


30.07.2026

BFH stärkt Vorsteuerabzug bei Projektabbruch

Vorsteuer aus Beratungskosten bleibt abziehbar, wenn der Schadensersatzanspruch auf einer geplanten unternehmerischen Tätigkeit beruht.

weiterlesen
BFH stärkt Vorsteuerabzug bei Projektabbruch
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht