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20.07.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Deutschland muss Berufsqualifikationen leichter anerkennen

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Qualifikationen von Fachkräften, die sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen oder dort Dienstleistungen erbringen möchten, sollen europaweit leichter anerkannt werden.

Die EU-Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an 27 Mitgliedstaaten zu richten, da die nationalen Rechtsvorschriften und die Verwaltungspraxis nicht mit den EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen übereinstimmen.

Die EU hat ein modernes System für die Anerkennung von Berufsqualifikationen und -erfahrung in der gesamten EU geschaffen, das nicht umgesetzt wird. Die Aufforderungsschreiben betreffen zentrale Themen für das Funktionieren der Richtlinie über Berufsqualifikationen, insbesondere die Einführung des Europäischen Berufsausweises, den Vorwarnmechanismus, den partiellen Zugang zu einer Berufstätigkeit, die Verhältnismäßigkeit der sprachlichen Anforderungen und die Einrichtung von Beratungszentren.

Transparenz und Verhältnismäßigkeit regulatorischer Hindernisse

Außerdem spricht die EU-Kommission Fragen der Transparenz und Verhältnismäßigkeit regulatorischer Hindernisse an, die sie zum Teil in ihrer Mitteilung vom Januar 2017 über die Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung erwähnt hat. Alle Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren; andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

(EU-Kommission vom 19.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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