• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Deutsche Unternehmen rekrutieren bevorzugt zu Hause

24.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Deutsche Unternehmen rekrutieren bevorzugt zu Hause

Beitrag mit Bild

Zwar sind gerade deutsche Unternehmen auf sehr vielen ausländischen Märkten vertreten. Dies spiegelt sich jedoch nicht in ihrer Rekrutierungspolitik wider.

Die zunehmende Globalisierung der Absatzmärkte deutscher Unternehmen wirkt sich bislang kaum auf die Rekrutierungspolitik aus: Gerade einmal jedes fünfte Unternehmen gewinnt neue Mitarbeiter im Ausland.

Deutsche Unternehmen suchen bevorzugt deutschlandweit (46 Prozent) oder regional (42 Prozent) nach neuen Mitarbeitern. Dies zeigen die Ergebnisse des HR-Reports 2015/2016 des Instituts für Beschäftigung und Employability (IBE) und des Personaldienstleisters Hays, für den über 500 Entscheider befragt wurden. Wie bereits in den Vorjahren suchen die 20 Prozent der Unternehmen, die jenseits der deutschen Grenze europaweit rekrutieren, vornehmlich im deutschsprachigen Ausland (37 Prozent), gefolgt von Westeuropa (26 Prozent). Dagegen ist der südeuropäische Arbeitsmarkt nicht auf ihrem Radar: Trotz der hohen Zahl der Arbeitssuchenden in Südeuropa, sucht dort nicht einmal ein Prozent der befragten Unternehmen nach neuen Mitarbeitern.

Weltweite Suche spielt kaum eine Rolle

Auch die weltweite Suche spielt eine vergleichsweise marginale Rolle. Ungeachtet der hohen Bedeutung der chinesischen, amerikanischen und indischen Märkte, finden nur vier bis sechs Prozent der befragten Unternehmen neue Mitarbeiter in diesen Ländern. Die Ergebnisse des HR-Reports zeigen jedoch, dass Industrieunternehmen häufiger (40 Prozent) im Ausland rekrutieren als Dienstleister (11 Prozent). Bei Unternehmen, die Services bieten, spielen die Landessprache und -kultur bei der Mitarbeitersuche naturgemäß eine wesentlich wichtigere Rolle.

(Hays, PM vom 22.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)