• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Deutsche Unternehmen rekrutieren bevorzugt zu Hause

24.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Deutsche Unternehmen rekrutieren bevorzugt zu Hause

Beitrag mit Bild

Zwar sind gerade deutsche Unternehmen auf sehr vielen ausländischen Märkten vertreten. Dies spiegelt sich jedoch nicht in ihrer Rekrutierungspolitik wider.

Die zunehmende Globalisierung der Absatzmärkte deutscher Unternehmen wirkt sich bislang kaum auf die Rekrutierungspolitik aus: Gerade einmal jedes fünfte Unternehmen gewinnt neue Mitarbeiter im Ausland.

Deutsche Unternehmen suchen bevorzugt deutschlandweit (46 Prozent) oder regional (42 Prozent) nach neuen Mitarbeitern. Dies zeigen die Ergebnisse des HR-Reports 2015/2016 des Instituts für Beschäftigung und Employability (IBE) und des Personaldienstleisters Hays, für den über 500 Entscheider befragt wurden. Wie bereits in den Vorjahren suchen die 20 Prozent der Unternehmen, die jenseits der deutschen Grenze europaweit rekrutieren, vornehmlich im deutschsprachigen Ausland (37 Prozent), gefolgt von Westeuropa (26 Prozent). Dagegen ist der südeuropäische Arbeitsmarkt nicht auf ihrem Radar: Trotz der hohen Zahl der Arbeitssuchenden in Südeuropa, sucht dort nicht einmal ein Prozent der befragten Unternehmen nach neuen Mitarbeitern.

Weltweite Suche spielt kaum eine Rolle

Auch die weltweite Suche spielt eine vergleichsweise marginale Rolle. Ungeachtet der hohen Bedeutung der chinesischen, amerikanischen und indischen Märkte, finden nur vier bis sechs Prozent der befragten Unternehmen neue Mitarbeiter in diesen Ländern. Die Ergebnisse des HR-Reports zeigen jedoch, dass Industrieunternehmen häufiger (40 Prozent) im Ausland rekrutieren als Dienstleister (11 Prozent). Bei Unternehmen, die Services bieten, spielen die Landessprache und -kultur bei der Mitarbeitersuche naturgemäß eine wesentlich wichtigere Rolle.

(Hays, PM vom 22.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


27.02.2026

Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Eine Verdachtskündigung erfordert eine tragfähige Tatsachengrundlage; selbst starke Indizien genügen nicht, wenn objektiv eine Erkrankung vorlag.

weiterlesen
Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


27.02.2026

IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Für den Berichtszeitraum 2026 bleibt mangels inhaltlicher oder technischer Änderungen weiterhin die IFRS Accounting Taxonomy 2025 verbindlich anzuwenden.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)