• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Deutsche KMU sind größer als in den anderen EU-Staaten

12.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Deutsche KMU sind größer als in den anderen EU-Staaten

Beitrag mit Bild

Die Statistik zeigt: Zwei von drei Arbeitnehmern sind in einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) beschäftigt.

In Deutschland gibt es weniger Kleinstunternehmen mit maximal 9 Mitarbeitern als in anderen EU-Mitgliedstaaten – dafür mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dies hat zur Folge, dass die KMU in Deutschland im Durchschnitt mehr Beschäftigte haben.

In Deutschland zählen nach Schätzungen von Eurostat 99,5 Prozent der Unternehmen zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Diese beschäftigen 63,3 Prozent aller Arbeitnehmer und erzielen 53,8 Prozent der Wertschöpfung. Allerdings ist hierzulande auch die KMU-Dichte sehr viel niedriger als in den anderen EU-Mitgliedsländern: Während in der Bundesrepublik 2.826 kleine und mittlere Unternehmen je 100.000 Einwohner zu finden sind, liegt der EU-Durchschnitt bei 4.426 KMU. Besonders hoch ist die KMU-Dichte in der Tschechischen Republik (9.538 KMU), in Portugal (7.919 KMU) und in Schweden (7.195 KMU). Der Beschäftigungsdurchschnitt deutscher KMU liegt bei 7,6 Mitarbeiter je KMU, der EU-Durchschnitt bei 4,1 Arbeitnehmer.

KMU-Statistik der EU weicht ab

Die Europäische Kommission lässt jährlich eine vergleichbare KMU-Statistik für alle 28 EU-Mitgliedsländer (EU-28) erstellen. Allerdings berücksichtigt diese sog. Strukturelle Unternehmensstatistik von Eurostat nicht alle Branchen: So fehlen Daten zur Land- und Forstwirtschaft, zum Bereich Erziehung und Kunst, zum Gesundheits- und Sozialwesen, zu den Wirtschaftsbereichen Kunst, Unterhaltung und Erholung, zur Erbringung von sonstigen Dienstleistungen sowie zur Kredit- und Versicherungswirtschaft. Die KMU-Statistik von Eurostat unterscheidet sich daher deutlich von der deutschen KMU-Statistik des IfM Bonn, die auf der Basis des deutschen Unternehmensregisters erstellt wird und alle Wirtschaftsbereiche mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt.

(IfM Bonn, PM vom 11.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


15.04.2026

AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll den Diskriminierungsschutz durch längere Fristen und erweiterte Benachteiligungsverbote verbessern.

weiterlesen
AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gem. § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)