• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Deutsche Fassung der ESRS: Erste sprachliche Analyse

27.09.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Deutsche Fassung der ESRS: Erste sprachliche Analyse

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) um Feedback zur deutschen Sprachfassung der ESRS gebeten, um potenzielle Übersetzungsfehler und andere übersetzungsbedingte Unklarheiten bei der KOM adressieren zu können.

Beitrag mit Bild

©peterschreibermedia/123rf.com

Das DRSC hat – auf Grundlage einer kurzfristigen Anfrage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) – eine Befragung verschiedener Stakeholder, insbesondere ESRS-Anwender durchgeführt. Diese hatte das Ziel, (potenzielle) Fehler in der deutschen Sprachfassung der ESRS, wie am 31.07.2023 durch die Europäische Kommission (KOM) veröffentlicht, zu identifizieren und der Europäischen Kommission zur Kenntnis zu bringen.

Am 18.09.2023 hat die DRSC-Geschäftsstelle die zusammengefassten Ergebnisse der Befragung an das BMJ übermittelt. Die Übersicht des DRSC ist als erste Indikation zu verstehen; die Inhalte wurden durch das DRSC rechtlich nicht geprüft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen sowie die an das BMJ übermittelte Übersicht können hier abgerufen werden.


DRSC vom 19.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


21.03.2025

Beweislast in der Vergütungsfrage für Betriebsräte

Das BAG-Urteil zeigt, dass Arbeitgeber nicht ohne Weiteres bereits gezahlte Vergütungserhöhungen freigestellter Betriebsräte korrigieren können.

weiterlesen
Beweislast in der Vergütungsfrage für Betriebsräte

Meldung

©tanaonte/fotolia.com


20.03.2025

Britisches Steuersparmodell kann deutsche Abgaben nach sich ziehen

Das Urteil des BFH zeigt: Steuervergünstigungen im Ausland können in Deutschland eine Nachversteuerung auslösen.

weiterlesen
Britisches Steuersparmodell kann deutsche Abgaben nach sich ziehen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


20.03.2025

BAG stärkt Arbeitnehmerrechte bei virtuellen Optionen

Das BAG hat eine wichtige Klarstellung zur Behandlung virtueller Optionen getroffen. Arbeitgeber müssen ihre Beteiligungsprogramme überdenken, um rechtssichere Lösungen zu finden.

weiterlesen
BAG stärkt Arbeitnehmerrechte bei virtuellen Optionen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank