• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Deutsche Fassung der ESRS: Erste sprachliche Analyse

27.09.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Deutsche Fassung der ESRS: Erste sprachliche Analyse

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) um Feedback zur deutschen Sprachfassung der ESRS gebeten, um potenzielle Übersetzungsfehler und andere übersetzungsbedingte Unklarheiten bei der KOM adressieren zu können.

Beitrag mit Bild

©peterschreibermedia/123rf.com

Das DRSC hat – auf Grundlage einer kurzfristigen Anfrage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) – eine Befragung verschiedener Stakeholder, insbesondere ESRS-Anwender durchgeführt. Diese hatte das Ziel, (potenzielle) Fehler in der deutschen Sprachfassung der ESRS, wie am 31.07.2023 durch die Europäische Kommission (KOM) veröffentlicht, zu identifizieren und der Europäischen Kommission zur Kenntnis zu bringen.

Am 18.09.2023 hat die DRSC-Geschäftsstelle die zusammengefassten Ergebnisse der Befragung an das BMJ übermittelt. Die Übersicht des DRSC ist als erste Indikation zu verstehen; die Inhalte wurden durch das DRSC rechtlich nicht geprüft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen sowie die an das BMJ übermittelte Übersicht können hier abgerufen werden.


DRSC vom 19.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Der EuGH soll klären, wo bei privater Datenverarbeitung die Grenzen der DSGVO-Haushaltsausnahme liegen.


18.09.2026

BGH lässt Reichweite der DSGVO-Haushaltsausnahme klären

Der EuGH soll klären, wo bei privater Datenverarbeitung die Grenzen der DSGVO-Haushaltsausnahme liegen.

weiterlesen
BGH lässt Reichweite der DSGVO-Haushaltsausnahme klären

Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


18.09.2026

EU will Anerkennung von Berufsqualifikationen beschleunigen

Die EU will Berufsqualifikationen schneller anerkennen und grenzüberschreitendes Arbeiten einfacher, digitaler und sicherer machen.

weiterlesen
EU will Anerkennung von Berufsqualifikationen beschleunigen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


17.09.2026

BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs

Beim Gesellschaftspostfach dürfen Unterzeichner und Versender verschieden sein, wenn beide die Gesellschaft wirksam vertreten dürfen.

weiterlesen
BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht