18.03.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Deutsche Banken sind ertragsschwach

Beitrag mit Bild

©chombosan/fotolia.com

Derzeit wird über eine Fusion der Deutschen Bank und der Commerzbank spekuliert. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wünscht sich dies ausdrücklich. Denn nach Angaben der Bundesregierung weist das deutsche Bankensystem im internationalen Vergleich eine vergleichsweise geringe Profitabilität aus.

Die volkswirtschaftliche Entwicklung in Deutschland wird maßgeblich auch von einem funktionsfähigen und stabilen Bankensystem gestützt, das die Versorgung der Realwirtschaft mit Finanzierungsinstrumenten sicherstellen kann. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8068) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, die nach Fusionsplänen von Deutscher Bank und Commerzbank gefragt hatte.

Banken müssen Geschäftsmodelle überprüfen

Die aktuell schwache Ertragslage sei jedoch eine große Herausforderung für den deutschen Finanzsektor, so die Bundesregierung. Daher müssten Banken ihre Geschäftsmodelle überprüfen und bei Bedarf anpassen, um auch langfristig eine positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu unterstützen.

Gründe für schwache Profitabilität

Das deutsche Bankensystem weist im europäischen und globalen Vergleich mit einer Eigenkapitalrentabilität von 3,2 % eine vergleichsweise geringe Profitabilität auf. Allerdings würden, so die Bundesregierung, deutsche Banken mit einer harten Kernkapitalquote von über 15 % auch über eine gute Kapitalausstattung verfügen. Die Bundesregierung führt die im EU-Vergleich schwache Profitabilität der deutschen Banken unter anderem auf den intensiven Wettbewerb und auch auf das historisch niedrige Zinsniveau zurück.

(Deutscher Bundestag, hib vom 18.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht