Als beaufsichtigter Kontributor zum EURIBOR hatte die Bank zeitweise nicht über wirksame präventive Systeme, Kontrollen und Strategien im Sinne von Artikel 16 Absatz 2 a) der europäischen Referenzwerte-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/1011) verfügt.
Referenzwerte-Verordnung
Die Referenzwerte-Verordnung soll valide Referenzwerte sicherstellen und Manipulationen verhindern. Dazu verpflichtet sie beispielsweise Kontributoren, wirksame Systeme und Kontrollen vorzuhalten (Artikel 16). Kontributoren sind natürliche oder juristische Personen, die Daten zur Bestimmung von Referenzwerten beitragen. Als Referenzwert verwendet man in der Europäischen Union zum Beispiel den Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR).
Deutsche Bank AG muss 8,66 Mio. € Geldbuße zahlen
Verstöße gegen die Referenzwerte-Verordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 10 % des Gesamtumsatzes geahndet werden. Die Deutsche Bank AG muss nun 8,66 Mio. € Geldbuße zahlen. Das Bankhaus erklärte hierzu, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass der sanktionierte Sachverhalt zu einer fehlerhaften Meldung an den Administrator des Referenzwertes geführt habe.
Gegen den Bußgeldbescheid der Wertpapieraufsicht kann die Bank Einspruch einlegen.