In einem gemeinsamen Projekt „Competition Law and Data“ haben die französische Wettbewerbsbehörde, die Autorité de la concurrence, und das Bundeskartellamt analysiert, welche Konsequenzen und Herausforderungen sich für Wettbewerbsbehörden aus der Sammlung von Daten in der Digitalwirtschaft und anderen Industrien ergeben.
Die zunehmende Sammlung, Verarbeitung und kommerzielle Nutzung von Daten auf digitalen Märkten hat eine breite Debatte über die Bedeutung von „Big Data“ für Unternehmensstrategien und die Anwendung des Wettbewerbsrechts ausgelöst. Zahlreiche Unternehmen erwirtschaften heute hohe Umsätze mit Geschäftsmodellen, die die Nutzung von Daten beinhalten.
Was ist bei der Kartellrechtsanwendung zu beachten?
Für die Wettbewerbsbehörden weltweit sei es wichtig beurteilen zu können, warum, wie und in welchem Umfang Daten zu einem Instrument von Marktmacht werden könnten, teilt das Bundeskartellamt mit. Das Papier biete einen umfassenden Überblick über die Fallpraxis und die Literatur zu diesem Thema. Es ermögliche Marktteilnehmern, Interessengruppen und den Wettbewerbsbehörden, die wichtigsten Faktoren und Schlüsselfragen zu identifizieren, die im Hinblick auf die Relevanz von Daten im Rahmen der Kartellrechtsanwendung zu beachten seien. Insbesondere zwei Aspekte seien dabei von besonderer Relevanz:
- Ob auch Wettbewerber die entsprechenden Daten einfach beschaffen könnten und
- welche Bedeutung Menge und Breite der Daten und Datensätze zukomme.
Das Papier zeige auch die Notwendigkeit auf, bei der konkreten Fallarbeit einen differenzierten Ansatz zu verfolgen und eine einzelfallorientierte Analyse durchzuführen.
(BKartA vom 10.05.2016/ Viola C. Didier)